Externes "Filtern" von E-Mails - zulässig?
Hallo, wir sind ein neuer und junger Betriebsrat und kennen uns deswegen auch noch nicht besonders gut aus. Sachverhalt: bei uns werden E-Mails von den Systemadministratoren persönlich "gefiltert", da unser Spam-Filter Asbach-Uralt ist. Die Sysadmins lesen diese Mails nicht, sondern sortieren nur offensichtliche Phishingmails und Viagra-Angebote vorher aus, bevor sie die Mails an die entsprechenden Leute durchlaufen lassen. Da das viel Zeit kostet, soll diese Arbeit jetzt an eine externe Person vergeben werden. Unsere Frage ist jetzt: ist das rechtens? Darf die Firma das oder würden sich unsere Sysadmins dadurch rechtswidrig verhalten? Bitte um kurze Info. Vielen Dank vorab.
Community-Antworten (7)
05.03.2007 um 13:02 Uhr
Andromeda,
kann es sein, dass Ihr da ganz gehörig vera.scht werdet?
Ich finde es ja toll, dass es noch Menschen gibt, die ihren Kaffee mit der Hand aufschütten; aber persönliches Email-Filtern von Systemadministratoren... ??????
05.03.2007 um 13:05 Uhr
Zumal ich es rechtlich für bedenklich halte. Ich meine sogar, das es möglicherweise nicht einmal zulässig ist, dem Empfänger Mails, die an ihn gerichtet sind, vorzuenthalten.
05.03.2007 um 13:09 Uhr
Mal abgesehen davon, dass ein externer "Filterer" mit Sicherheit höhere Kosten bringt, als eine aktuelle Spamfilter - Software.
Also - lasst Euch nicht für dumm verkaufen.
05.03.2007 um 13:16 Uhr
Hallo Fayence,
ich hatte mal neben einem der beiden gesessen und mir die Arbeit angesehen. Er macht es wirklich manuell. Auf meine Frage nach einem lernfähigen Spam-Filter wurde mir gesagt, dass sei noch teurer als besagte externe Lösung.
Gruß Andromeda
05.03.2007 um 13:47 Uhr
Hallo Andromeda,
ja dann meinen herzlichsten Glückwunsch zu so viel Blauäugigkeit - vielleicht lasst Ihr auch Euren Kaffee (siehe Fayence) gleich außer Haus mitfiltern.
Da wird es ja dann spannend, bis mal ein Vorgesetzter sich auf den Inhalt irgendwelcher Mails bezieht, den er eigentlich gar nicht kennen sollte.
05.03.2007 um 13:49 Uhr
Gibt es bei Euch zufällig einen Datenschutzbeauftragten? Was sagt der denn dazu? Habt Ihr mal als BR mit Eurem AG gesprochen? Vielleicht habt Ihr ja hier sogar Mitbestimmungsrecht, da es sich um personenbezogene Daten handelt!
06.03.2007 um 11:03 Uhr
Hallo Andromeda, die Sache ist so, wenn bei euch die private Nutzung von E-Mail erlaubt ist, geduldet oder sogar verboten, dies aber nicht kontrolliert wird, verstößt sogar eure jetzige Lösung gegen das BDSG und ein paar Telekominikationsgesetze. Dieses Thema ist in jeder Firma eine ganz heikle Sache. Es werden zumindest im Datenschutzsektor zu diesem Thema spezielle Schulungen angeboten. Bei einer Betriebsgröße, die einen mehrköpfigen BR hat, sind meist auch die Voraussetzungegen gegeben, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt sein muss. Mit diesem und dem AG eine BV über dieses Thema abschließen. Ist für den Anfang ein großer Brocken. Ich würde mit dem AG ein Gespräch suchen und ihm raten (um nicht gegen Gesetze zu verstoßen), dass die momentane Lösung eingestellt wird. Jeder MA kann sich leicht selbst einen Filter einrichten. Dann zusammen mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten gut informieren und ein BV abschließen.
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