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Ersatzmitglied VVW-Ausschuß - kann der BR auch ein Ersatzmitglied mit einer speziellen Aufgabe beauftragen?

S
stecker
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, kann der BR auch ein Ersatzmitglied mit einer speziellen Aufgabe beauftragen ? Wir führen demnächst ein VVW ein und wollten auch ein Ersatzmitglied in diesen Ausschuß mit reinnehmen, ist dass möglich?

Gruß Stecker

5.090013

Community-Antworten (13)

M
Mona-Lisa

05.03.2007 um 10:10 Uhr

@stecker, sag mal kurz, was bei dir ein "WW" ist.... :-))

S
stecker

05.03.2007 um 10:14 Uhr

Sorry Lisa, Verbesserungs-Vorschlagswesen

Kann mir jemand sage wie ich direkt antworten kann? oder muß ich immer wieder Nick usw angeben?

Danke Stecker

L
Lotte

05.03.2007 um 10:26 Uhr

Stecker, eine EBRM kann nur in einem Ausschuss mitarbeiten, wenn es dauerhaft nachrückt. Eine Möglichkeit besteht darin, das EBRM als Sachverständigen hinzuzuziehen.

S
stecker

05.03.2007 um 10:31 Uhr

Danke Lotte, dann wird dieses Ersatzmitglied sofort als Sachverständige hinzugezogen.

Danke und schönen Tag, Stecker

F
Fayence

05.03.2007 um 10:41 Uhr

Lotte,

sorry, ich sehe da ein gewissen Problem!

Fitting, §80, RN 82

Die Gestellungspflicht des AGs setzt voraus, dass die Hinzuziehung eines sachkundigen AN zur ordnungsgemässen Erfüllung der BR-Aufgaben erforderlich ist...

Dabei bestimmt der konkrete Informationsbedarf des BR darüber, welche Anforderungen an die Sachkunde des angeforderten AN zu stellen sind...

Und im Zusammenhang mit dem Ausschuss "VVW" fällt es mir äusserst schwer, eine vermutlich auf Dauer angedachte Mitarbeit dieses Ersatzmitgliedes gegenüber dem AG begründen zu können.

Alternative: Arbeitsgruppe, welche ich aber auch nicht für so ganz glücklich halte!

L
Lotte

05.03.2007 um 10:42 Uhr

Stecker, vergesst nicht, das mit dem AG zu vereinbaren. Frage ist, ob er sich darauf einlässt...

Ansonsten hättet Ihr noch die Möglichkeit des § 28a des BetrVG

L
Lotte

05.03.2007 um 10:43 Uhr

Fayence, Du warst schneller ;-)

S
stecker

05.03.2007 um 12:58 Uhr

Danke Euch, ich sehe wir werden einen Weg finden.

Stecker

W
w-j-l

05.03.2007 um 13:32 Uhr

Fayence, ich hatte auch schon eine entsprechende Antwort formuliert, aber dann nicht gespeichert, das strecker ja ausdrücklich von einer speziellen Aufgabe gesprochen hatte. Soweit dieses Ersatzmitglied spezielle Kenntnisse hat, den BR bei der Einführung von (bei uns heißt es BVW) V V W zu unterstützen, dann kann das Hinzuziehen gerechtfertigt sein.

E
edelweis

05.03.2007 um 17:04 Uhr

@stecker Ich nehme mal an, dass der von Dir angesprochene Ausschuss das Instrument ist, dass später auch bei der Bewertung von Vorschlägen mitarbeitet. Der Ausschuss ist dann, so wie ich das BVW kenne, kein Ausschuss des BR. Bei uns nennt sich das Kommission und diese besteht aus unterschiedlichen Vertreter der GF und anderer MA( ist auch 1 Ersatzmitglied dabei), bei deren Beauftragung der BR sich mit der GF abgestimmt hat hat. Diese Abstimmung lässt sich von § 87(12)BetrVG ableiten. Außerdem sollte unbedingt eine BV abgeschlossen werden(hier kann man die aktuelle Zusammensetzung der Gruppe mit hineinbringen).

S
stecker

06.03.2007 um 08:29 Uhr

Danke Edelweiß, es wurde eine BV abgeschlossen und dort ist auch enthalten dass in der Kommision auch BR-Mitglieder vertreten sein sollen, meine Frage war nach dem Ersatzmitglied.

Stecker

F
Fayence

06.03.2007 um 09:00 Uhr

stecker,

dann erübrigen sich Eure Gedanken doch erst Recht; ein Ersatzmitglied ist nunmal kein BRM!! Es wäre nett gewesen, wenn Du die letzte Info schon zu Anfang gegeben hättest. :-)

S
stecker

06.03.2007 um 09:44 Uhr

Hallo Fayence,

meine Frage bezog sich von Anfang auf das Ersatzmitglied, oder habe ich mich falsch ausgedrückt? Ersatzmitglied kein BR-Mitglied? dass habe ich bis jetzt auch anders gesehen, wenn ein Ersatzmitglied als Ersatz an regelmäßigen BR-Sitzungen teilnimmt hat dieses Mitglied gleiche Rechte und Pflichten wie ein BR-Mitglied, liege ich da falsch?

Stecker

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