Erstellt am 20.12.2018 um 21:25 Uhr von NeuBr89
Betriebsverfassungsgesetz
§ 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
Mfg
Erstellt am 20.12.2018 um 21:34 Uhr von Linessi
Danke NeuBr89, aber er wird als Mitarbeiter seiner Betriebsmittel (auch Büro)entledigt.
Es ist nicht das BR-Büro. Es ist sein arbeitsvertraglicher Arbeitsplatz
Erstellt am 20.12.2018 um 22:07 Uhr von celestro
das Wegnehmen des Handys, weil er BR-Arbeit macht ist verboten. Da solltet Ihr einen Anwalt nehmen.
Erstellt am 21.12.2018 um 08:15 Uhr von krambambuli
Wenn der Kollege Erfahrung hat, sollte er auch wissen, wie man sich zur Wehr setzt.
Bekennt euch offen zu ihm und steht ihm als Gremium bei. Denkt auch an gezielte betriebliche Öffentlichkeitsarbeit.
Erstellt am 21.12.2018 um 10:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (Linessi):
" nun wurde noch sein Betriebshandy abgeben, obwohl er es für seine tätigkeit benötigt."
Da wpürde ich nun überlegen ob damit eine Versetzung vorliegt, die mitbestimmungspflichtig ist. Um das zu prüfen würde ich den Beschluss fassen dass Rechtsanwalt soundso den BR in dieser Rechtsangelegenheit den BR vertritt. Damit würde ich zu Rechtsanwalt soundso gehen und mit ihm beraten...
Erstellt am 21.12.2018 um 12:04 Uhr von Challenger
Wie viele Mitglieder hat denn der BR ?