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Misstrauensantrag gegen BR-Mitglieder - Möglichkeiten habe ich bzw.wir als Gremium BR-Mitglieder aus dem Betriebsrat auszuschließen?

S
sprinter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Mein Problem bezieht sich auf einen Misstrauensantrag der aber noch nicht gestellt wurde in unserem Gremium. Welche Möglichkeiten habe ich bzw.wir als Gremium BR-Mitglieder aus dem Betriebsrat auszuschließen? Über eine hilfreiche Antwort von euch wäre ich sehr erfreut.

12.28406

Community-Antworten (6)

W
w-j-l

05.03.2007 um 10:20 Uhr

Keine! Lies doch einfach mal §23 (1) BetrVG. Ihr könnt zwar als BR einem Mitglied das Mißtrauen aussprechen, aber das hat keinerlei Konsequenzen für dieses BR-Mitglied.

S
sprinter

05.03.2007 um 10:32 Uhr

Es geht dabei auch um Störung des Betriebsfreidens oder es werden Entschiedungen die im BR gefasst wurden nach aussen an die Belegschaft weitergegeben zB."Ich war ja dafür aber alle anderen waren dagegen".Wenn man wirklich keine Konsequenzen zu befürchten hat könnte theoretisch jeder machen was er will. Falls jemand ein genaueren Fall kennt dann informiert mich bitte.

M
matze83

05.03.2007 um 10:51 Uhr

Hallo Sprinter

die Antwort von w-j-l war schon die richtige, lies dir mal den §23 BetrVG durch. Wenn dieses BRM wirklich seine Pflichten grob verletzt hat, könnt ihr einen Ausschluss beantragen. In der Regel sind die Hürden, damit Erfolg zu haben, aber sehr hoch. Überlegt es euch also gut, weil euer AG wird sich die Hände reiben wenn der BR sich selbst zerfleischt.

Vielleicht hilft ja auch ein Gespräch mit dem BRM.

Wegen deiner Störung des Betriebsfriedens, also nach §104 BetrVG könnt ihr nicht handeln.

MFG

K
kandesbutzler

05.03.2007 um 15:20 Uhr

wir hatten das thema und es ist ohne einwandfreie beweiskette und schwerwiegende gründe nicht durchsetzbar.

spart euch die nerven und dem ag sein geld fürs das gericht sollte das BR mitglied nicht freiwillig zurücktreten sollen.

mit dem kollegen/in reden bringt meiner meinung weit mehr - und der gruppenzwang ist nicht zu verachten !

M
mecky

17.03.2007 um 12:44 Uhr

Hallo Sprinter, so einen ähnlichen Fall hat im moment auch meine Frau in ihrem Betrieb. Nur da sieht es etwas anders aus. Ein Teil der Mitgieder des BR sind Arb.Geb. freundlich (mal sanft ausgedrückt) und der andere Teil versucht die Arbeitnehmer nach Betr.VG zu ünterstützen. Die BR Mitglieder die Arbeitgeber freundlich sind stört es natürlich, dass es auch BR Mitglieder gibt die sich für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzten. Nun laufen die AG freundlichen Miglieder mit einer Unterschriftenliste in der Firma rum und versuchen durch falsche Behauptungen Unterschriften von den AN zu bekommen damit sie, die AN freundlichen Mitglieder loswerden. Der Clou ist der AG unterstützt diese Aktion. Und jetzt kommst Du mit so einer Frage, bei der ich denke, dass keiner hier im Forum deine Frage abschliessend beantworten kann, in so einem Fall sollte man immer beide Seiten hören bzw lesen. Ich gebe aber trotzdem den Kollegen recht, Ihr habt keine Chance, es sei denn ein grober Pflichtverstoß liegt vor und selbst dann wird es sehr schwer. Gruss Mecky

S
sphinx

17.03.2007 um 13:05 Uhr

@sprinter

mach mal langsamer, erstmal gehen :-)

"...Misstrauensantrag..." siehe wie gesagt §23 BetrVG

"...Störung des Betriebsfreidens .." hierzu muss gesetzwidriges Verhalten vorliegen, damit darf sich der AG auseinandersetzten.

"...könnte theoretisch jeder machen was er will..." stimmt weitgehend, aber wünschenswert wäre, wenn kein BR sich außerhalb der BR- Beschlüsse bewegte.

..und noch ein hier viel verwendeter Spruch: " der Betriebsrat ist kein Geheimrat!"

LG

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