Erstellt am 19.01.2007 um 08:31 Uhr von Garcon
Meiner Meinung nach gar nicht. Das Mitglied wurd nicht vom BR, sondern von den MAs gewählt. Somit müsste er schon selber zurücktreten. Ansonsten bei der nächsten Wahl.
Ein Misstrauanesantrag geht nur gegen den BR-Vorsitzenden aus dem BR aus. Dieser könnte dann innerhalb des BRs neu gewählt werden. Der Alte Vorsizende bleibt aber BR-Mitglied.
Ansosnten müssten dieMA ein Misstrauensantrag gegen den gesamt-BR stellen. Das Verfahren ist aber kompliziert, und ihr müsst aufpassen, das die Firma nachher nicht ganz ohne BR dasteht.
Gruß
Garcon
Erstellt am 19.01.2007 um 09:08 Uhr von SSGG
Sind diese Probleme so schwerwiegend, daß eine Verletzung gesetzlicher Pflichtten vorliegt?
Erstellt am 19.01.2007 um 09:10 Uhr von Dirk
Auch nach meiner Meinung: Keine Chance
Wir hatten Ende des Jahres ein Gerichtsverfahren, weil wir (BR) den Ausschluß eines BR-Mitglieds beantragt hatten. Auch wir haben von Beginn an Probleme mit diesem Mitglied - unnötige, zeitraubende Diskussionen in BR-Sitzungen zu Dingen, die abgeschlossen sind, sind das harmloseste, es kommen aber
- angedrohte Schläge gegen mich (BRV) dazu, sowie
- Aufwiegeln der Belegschaft
- Einberufen einer Schichtversammlung ohne BR-Beschluss und entgegen dem ausdrücklichen Rat des BRV, dies erst nach Klärung mit ABt.Ltr. und Beschlussfassung im BR zut tun
- Unterschriftensammlung unter ein Schreiben an GF wegen angeblicher (und auch nicht bestätigter) Unregelmäßigkeiten in Urlaubs- und Lohnabrechnung entgegen der ausdrücklichen Ansage der stellv.BRV (ich war zu der Zeit nicht im Haus) - wobei er die Belegschaft im Glauben ließ, dieses Schreiben sei mit dem BR abgestimmt (z.B. auf die Frage eines Koll. ob das denn vom BR kommt: jaja, die stellv. BRV hat das Schreiben gesehen...)
Vom Gericht (AG Nordhausen) wurden die vor der aktuellen Wahlperiode liegenden Fälle nicht bewertet. So zählte nur noch die Unterschriftensammlung. Hier hat das Gericht indirekt der Belegschaft die Schuld gegeben, nach dem Motto, die hätten ja nicht unterschreiben müssen.
Schließlich hat das BR-Mitglied nicht aktiv gesagt: "Ja das ist im BR beschlossen worden", auch im Schreiben selbst ist kein Bezug zum BR erkennbar.
Das Gericht ist der Meinung das Streit und Meinungsverschiedenheiten (in gewissem Umfang) zum Leben und eben auch zur BR-Arbeit dazu gehören.
Schließlich ist er ja auch von einer großen Zahl der Belegschaft gewählt worden...
Also - es ist schwer ein BR-Mitglied auszuschließen (zumindest eben, wenn der BR den Ausschluß beantragt). Man muß sich sehr gut überlegen ob man den Aufwand betreiben will. Am Besten auch mit einem Anwalt beraten!
Wir stehen jetzt nun jedenfalls vor der Situation, daß wir weiter mit ihm arbeiten müssen - und das, obwohl er mir nun auch schon gesagt hat, daß er sich eh einen anderen Arbeitsplatz sucht und spätestens im August hier weg sein will....
ich hoffe, ich konnte einigen helfen, die auch vor einer solchen Situation stehen
viele Grüße
Dirk
Erstellt am 19.01.2007 um 09:48 Uhr von Bergmann
Mal ´ne Frage in diesen Zusammenhang--Das Gremium beantragt vor Gericht den Ausschluß des BRM X, wer trägt die RA-Kosten des BRM X ? Der AG ?