Hallo, wir haben gerade einen Fall, dass wir mehrere Mitarbeiter mit einem Überlassungsvertrag an eine Andere Konzerngesellschaft (am gleichen Standort) für 6 Monate entleihen.
Der Arbeitsvertag sowie die Tätigkeit bleiben unberührt. Unser Standort hat einen gemeinsammen Betriebsrat.
Nun die Frage, ist hier eine Beschlußfassung/Mitbestimmung nach §99 BetrVG möglich oder nötig?