Der Arbeitsvertag sowie die Tätigkeit bleiben unberührt. Unser Standort hat einen gemeinsammen Betriebsrat.
Nun die Frage, ist hier eine Beschlußfassung/Mitbestimmung nach §99 BetrVG möglich oder nötig?
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Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Was bedeutet das?