Hallo allerseits,

eine hoffentlich nicht zu dumme Frage:

Eine Mitarbeiterin kommt aus der Elternzeit. Sie kann nicht so früh arbeiten wie der Chef es möchte. Der BR macht von seinem MBR gebrauch und beschließt die Zustimmung zu verweigern. Der AG möchte es drauf ankommen lassen.

Der BR will dem AG die Entscheidung mit Begründung schriftlich mitteilen.

Ist der BR berechtigt, von der Mitteilung eine Kopie an den betroffenen Mitarbeiter zu senden? Oder hat der MA einen Anspruch darauf?

In dem Schreiben sind Argumente, die dem MA vor Gericht mit Sicherheit helfen würden.

Vielen Dank im voraus

J. G. aus F.