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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ordentliche und ausserordentliche Sitzungen?

S
synni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

weisst jemand was der Unterschied ist, zwischen "ordentliche " Sitzungen und "ausserordentliche" Sitzungen? Und, muss der Betriebsrat eine Kopie der Tagesordnung dem Arbeitgeber geben?

8.92203

Community-Antworten (3)

F
Fayence

04.03.2007 um 18:14 Uhr

synni,

im Prinzip besteht der Unterschied nur darin, dass eine außerordentliche BR-Sitzung zusätzlich zu den geplanten regelmässigen Sitzungen stattfindet.

Wenn z.B. die "ordentliche" Sitzung jeden Montag stattfindet und Mittwoch eine Anhörung zu einer fristlosen Kündigung eingereicht wird, müsste eine außerordentliche BR-Sitzung stattfinden, um die Anhörungsfrist wahren zu können.

Oder wenn der BRV eine Sitzung auf Antrag des AGs oder 1/4 der BRM einberufen muss (§29 Abs.3 BetrVG).

Eine Kopie der Tagesordnung muss dem AG nicht zugehen; der AG ist nur zeitgerecht unter Nennung der Tagesordnungspunkte einzuladen, zu denen er gehört werden soll.

M
Mona-Lisa

04.03.2007 um 18:22 Uhr

@synni, ergänzend zu Fayence' Ausführungen.... ;-)) Die Geschichte mit der Tagesordnung findest Du im § 30 Rd. 10 BetrVG DKK.

AB
Alter Betriebsrat

04.03.2007 um 21:47 Uhr

Es gibt nur ordentliche Sitzungen.

Grüssle

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