ordentliche und ausserordentliche Sitzungen?
Hallo Leute,
weisst jemand was der Unterschied ist, zwischen "ordentliche " Sitzungen und "ausserordentliche" Sitzungen? Und, muss der Betriebsrat eine Kopie der Tagesordnung dem Arbeitgeber geben?
Community-Antworten (3)
04.03.2007 um 18:14 Uhr
synni,
im Prinzip besteht der Unterschied nur darin, dass eine außerordentliche BR-Sitzung zusätzlich zu den geplanten regelmässigen Sitzungen stattfindet.
Wenn z.B. die "ordentliche" Sitzung jeden Montag stattfindet und Mittwoch eine Anhörung zu einer fristlosen Kündigung eingereicht wird, müsste eine außerordentliche BR-Sitzung stattfinden, um die Anhörungsfrist wahren zu können.
Oder wenn der BRV eine Sitzung auf Antrag des AGs oder 1/4 der BRM einberufen muss (§29 Abs.3 BetrVG).
Eine Kopie der Tagesordnung muss dem AG nicht zugehen; der AG ist nur zeitgerecht unter Nennung der Tagesordnungspunkte einzuladen, zu denen er gehört werden soll.
04.03.2007 um 18:22 Uhr
@synni, ergänzend zu Fayence' Ausführungen.... ;-)) Die Geschichte mit der Tagesordnung findest Du im § 30 Rd. 10 BetrVG DKK.
04.03.2007 um 21:47 Uhr
Es gibt nur ordentliche Sitzungen.
Grüssle
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