Erstellt am 04.03.2007 um 17:14 Uhr von Fayence
synni,
im Prinzip besteht der Unterschied nur darin, dass eine außerordentliche BR-Sitzung zusätzlich zu den geplanten regelmässigen Sitzungen stattfindet.
Wenn z.B. die "ordentliche" Sitzung jeden Montag stattfindet und Mittwoch eine Anhörung zu einer fristlosen Kündigung eingereicht wird, müsste eine außerordentliche BR-Sitzung stattfinden, um die Anhörungsfrist wahren zu können.
Oder wenn der BRV eine Sitzung auf Antrag des AGs oder 1/4 der BRM einberufen muss (§29 Abs.3 BetrVG).
Eine Kopie der Tagesordnung muss dem AG nicht zugehen; der AG ist nur zeitgerecht unter Nennung der Tagesordnungspunkte einzuladen, zu denen er gehört werden soll.
Erstellt am 04.03.2007 um 17:22 Uhr von Mona-Lisa
@synni,
ergänzend zu Fayence' Ausführungen.... ;-))
Die Geschichte mit der Tagesordnung findest Du im § 30 Rd. 10 BetrVG DKK.
Erstellt am 04.03.2007 um 20:47 Uhr von Alter Betriebsrat
Es gibt nur ordentliche Sitzungen.
Grüssle