Kann man den Rücktritt aus dem Amt als BR-Mitglied rückgängig machen?
Hallo, bei uns geht es zur Zeit etwas kaotisch zu. wir sind ein fünfköpfiger Betriebsrat, der aus 4 weiblichen Mitglieder und 1 männlichen Mitglied (bedingt durch 1 Minderheitensitz) besteht. Gestern trat das männliche BR-Mitglied zurück und das einzige männlichen Ersatzmitglied ist nachgerückt. Doch auch dieser erklärt uns gestern, dass er als BR-Mitglied zurücktritt. Darauf rückte das nächste Ersatzmitglied (jetzt weiblich) nach, welches seine Bereitschaft zur Mitarbeit im BR bekundet hat. Heute gegen 14:00 Uhr ist nun das männliche Ersatzmitglied zu uns gekommen und hat uns erklärt, dass er sich die Sache noch einmal überlegt hat und er nun doch als Betriebsratsmitglied tätig sein möchte. Wir sind über diese Reaktion ganz schön baff. Deshab nun unsere Fragen an Euch: Muß eine bestimmte Form für das Nachrücken der Ersatzmitglieder beachtet werden? Gibt es eine vorgeschriebene Form, wie ein Rücktritt erklärt werden muss? Sind wir aufgrund der Beachtung des Minderheitensitzes verpflichtet, alles rückgängig zu machen? Wie sollen wir uns verhalten?
Für eine umgehend Beantwortung waren wir dankbar.
Community-Antworten (1)
02.03.2007 um 20:30 Uhr
Kann man den Damen nun nur viel Spass wünschen und hoffen dass das fehlende männliche Element zu dauerhaften negativen Folgen führt
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