Erstellt am 19.12.2018 um 14:38 Uhr von Pjöööng
Das hängt davon ab, wie hartnäckig diese Kollegen sind.
Vielleicht hilft, wie in Apotheken und Banken ein "Diskretion / Abstand halten!" Strich auf dem Boden?
Möglicherweise kann man die Stempeluhr etwas anders ausrichten?
Vielleicht eine Blende montieren?
Eine rechnische Lösung dass der Saldo nur angezeigt wird wenn man einen Knopf drückt?
Denkbar wäre vieles, aber eines ist klar: Wer diese Daten einsehen bedarf bestimmt der Eigentümer dieser Daten.
Erstellt am 19.12.2018 um 21:35 Uhr von Moreno
Vielleicht einfach Mal die Hand davorhalten? :-) man kann sich das Leben auch kompliziert machen!
Erstellt am 20.12.2018 um 13:44 Uhr von BRHamburg
Würde bei uns nichts nürzen, da die Zeitangabe bestimmt 3 Sek zu sehen ist. Wenn mehrere Kollegen in den Feierarbend möchten kann nicht jeder so lang an der Uhr stehen.
Erstellt am 20.12.2018 um 13:54 Uhr von Pjöööng
"Würde bei uns nichts nürzen, da die Zeitangabe bestimmt 3 Sek zu sehen ist."
Ihr braucht einen BR der den Arbeitgeber auf diesen Datenschutzproblematik aufmerksam macht.
Erstellt am 20.12.2018 um 14:18 Uhr von nicoline
*aber eines ist klar: Wer diese Daten einsehen bedarf bestimmt der Eigentümer dieser Daten.*
Wer ist denn der Eigentümer?
Erstellt am 20.12.2018 um 14:27 Uhr von Pjöööng
nicoline,
worauf zielt Deine Frage ab? Darauf dass Daten im strengen juristischen Sinne jein Eigentum sind und damit keinen Eigentümer haben?
Dann setze gerne "betroffene Person" dafür ein...
Ich wünsche Dir frohe Feiertage!
Erstellt am 20.12.2018 um 15:00 Uhr von celestro
Mich würde ja mal interessieren, ob memoboy einen Account bei Facebook hat ....
Erstellt am 20.12.2018 um 18:07 Uhr von memoboy
so,
habe mir eure antworten mal durch den kopfgehenlassen. ;)
wenn alle drängen sie wollen feierabend machen und einen beim stempeln gleich weg ziehen ohne das man die hand vorhalten kann,oder sie um die ecke schauen um noch einen blick drauf zuwerfen...was willst du da machen?
dich wie ein ringkämpfer vor die stempeluhr stellen???
dazu habe ich keine lust....:(
außerdem haben wir festgestellt das beim einstempeln 8 stunden abgezogen werden...
also wenn man gut stunden hat z.b. 28 std. dann hat man nach dem einstempeln nur noch 20 std. gut....
erst beim wieder austemplen ( nach der arbeit) hat man seine 28 std. wieder...
antwort vom arbeitgeber : wir sind in der bringschuld....... deshalb werden erstmal die stunden abgezogen...
ich stelle meine arbeitkraft dem arbeitgeber zur verfügung und dafür bezahlt er mich.
und nicht : ich ziehe dir erstmal 8 stunden ab damit du bei mir arbeiten kannst..
das ist doch halsabschneiderei ... die ziehen mir meine erarbeiteten überstunden einfach so erstmal ab.( auch wenn ich sie wieder kriege) das ist nicht richtig,sorry
was meint ihr ???
Erstellt am 20.12.2018 um 19:35 Uhr von Moreno
Na und dadurch habt ihr doch keine Nachteile. Wenn ihr abends abstempelt steht doch der reale Wert auf der Anzeige?
Erstellt am 20.12.2018 um 19:52 Uhr von celestro
"außerdem haben wir festgestellt das beim einstempeln 8 stunden abgezogen werden...
also wenn man gut stunden hat z.b. 28 std. dann hat man nach dem einstempeln nur noch 20 std. gut.... erst beim wieder austemplen ( nach der arbeit) hat man seine 28 std. wieder..."
Kenne ich nicht anders. Wenn man bei uns morgens nachschaut, sind die Stunden auch abgezogen. Also erfährt man seinen "richtigen Stand" nur nachmittags nach Feierabend. Wie soll das System das auch sonst machen ?
"wenn alle drängen sie wollen feierabend machen und einen beim stempeln gleich weg ziehen ohne das man die hand vorhalten kann,oder sie um die ecke schauen um noch einen blick drauf zuwerfen...was willst du da machen?"
Denke mal die Leute wollen nach Hause und interessieren sich weit weniger für Deine Stunden, als Du denkst.
Erstellt am 21.12.2018 um 11:17 Uhr von Pjöööng
Du hast einen Anspruch darauf, dass Dein Arbeitgeber Dir am Monatsende das korrekte Entgelt auszahlt. Du hast meines Erachtens keinen Anspruch darauf dass der Arbeitgeber Dir ständig Deinen aktuellen Zeitsaldo anzeigt. Vermutlich wird man lefiglich einen Rechtsanspruch auf eine monatliche Mitteilung ableiten können. Insofern ist es völlig egal was die Uhr Dir anzeigt.