Sind BR-Umfragen per E-Mail rechtswirksam?
Ich musste vor drei Tagen ein schnelle Meinungsfindung bei den BR-Mitgliedern erreichen. Es ging um die Frage, ob die Mitglieder die Terminierung einer Schulung auch außerhalb der Arbeitszeit - wie vom AG gewünscht - akzeptieren würden. Eine einfache Ja/Nein-Frage also. Sollen wir vom vereinbarten Termin abrücken, oder nicht? Nachdem fünf der sieben mit Nein geantwortet hatten, zwei haben nicht geantwortet, informierte ich entsprechend den AG. Jetzt meint etwas verspätet Mitglied Nr. 6, wir sollen das Thema am kommenden Montag bei der Sitzung erörtern und die Sache nicht überstürzen . Meine Frage: Besitze ich das Recht, eine solche E-Mail-Umfrage bei den einzelnen BR-Mitgliedern aus Dringlichkeitsgründen - die Seminaranwältin wollte sofort Bescheid wissen- zu machen und daraufhin tätig zu werden.
Community-Antworten (1)
02.03.2007 um 13:04 Uhr
Hallo Malcom, nein, eine Beschlußfassung im Umlaufverfahren ist nicht zulässig!
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