Freistellung bei Kündigung - muss oder kann?
Hallo Zusammen,
ein Kollege hat von sich aus gekündigt, und möchte nun unbedingt für die restlichen 3 Wochen freigestellt werden. Dem stimmt der Arbeitgeber aber nicht zu. Muss er aus meiner Sicht auch nicht, liege ich da richtig ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Fatima
Community-Antworten (2)
01.03.2007 um 13:01 Uhr
Naürlich muss er das nicht. Der Kollege bekommt ja wohl auch sein Entgelt bis zum Schluss, oder?
02.03.2007 um 02:16 Uhr
Auch ein Arbeitnehmer könnte im Prinzip fristlos kündigen. Aber nur, wenn es wichtige Gründe gibt, die seine Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar machen. Also nur sehr schwer zu begründen.
Ansonsten hat er keinen Anspruch auf Freistellung.
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