Erstellt am 01.03.2007 um 11:44 Uhr von Mona-Lisa
@Vicky,
kommt ganz darauf an....
zuerst mal herzlichen Glückwunsch!
Du bist nur "ganz" raus, wenn du vom BR-Amt komplett zurücktrittst. Du kannst, wenn du willst vor den 6 Wochen Mutterschutz dein BRV-Amt niederlegen. Dann wird halt ein neuer Vorsitzender gewählt. Du bleibst aber BR-Mitglied.
Möchtest du nicht mal einen Blick in's Betriebsverfassungsgesetz werfen?
Das könnte dir die Grundlagen dazu verraten... :-))
Erstellt am 01.03.2007 um 12:11 Uhr von Xanthippe
Hallo Vicky
Im BetrVG § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft ist es wunderbar beschrieben. Natürlich bist Du nicht raus.
Erstellt am 01.03.2007 um 12:22 Uhr von Bergmann
Wieso soll Vicky Ihr Amt niederlegen ??Nur weil sie vorübergehend nicht da ist ???
Der BRV-Stellvertreter übernimmt in deiner Abwesenheit den Vorsitz und ein Ersatzmitglied rückt nach bis du wieder da bist !!!
Erstellt am 01.03.2007 um 12:36 Uhr von Mona-Lisa
@Bergi,
hab ich gesagt, dass Vicky ihr Amt niederlegen SOLL? Vielleicht möchte sie ja trotz Mutterschutz/Erziehungsurlaub ihr BRV - Amt weiter ausführen.....
Erstellt am 01.03.2007 um 12:45 Uhr von wölfchen
@ Mona Lisa,
Dein erster Beitrag hierzu liest sich schon irgendwie irreführend und ich muss Bergmann zustimmen: Vicky bleibt einfach BR- Vorsitzende, kümmert sich zu Hause um ihr Wohlergehen und das des Kindes und für diese Zeit gibt es einen Stellvertreter. Zu empfehlen wäre lediglich, wenn nicht schon passiert, dass man per Beschluss die weitere Vertretungsreihenfolge festlegt, denn der Stellvertreter kann evtl. in dieser Zeit erkranken und dann ist eine Stellvertreter für den Stellvertreter nötig ;-)
Erstellt am 01.03.2007 um 13:00 Uhr von Mona-Lisa
@wölfchen,
Vicky hat doch die Wahlmöglichkeit, oder nicht?
Sie entscheidet, was sie tun will. Darüber hinaus schreibt sie, dass "sie keine Ahnung haben"!
Sollte sie zur Antwortfindung nicht die "möglichen Möglichkeiten" wissen? :-))
Erstellt am 01.03.2007 um 13:13 Uhr von wölfchen
@ Mona Lisa,
ich meinte ja auch nur, dass es von der Schreibweise - alles an einem Faden - auf jemand, der "keine Ahnung" hat, irreführend wirken könnte. Vorschlag an Dich (ich will Dir aber um Himmels Willen keine Vorschriften machen :-)): schreib doch einfach: Möglichkeit 1) und Möglichkeit 2), dann ist es für "Ahnungslose" überschaubarer ;-)
Erstellt am 01.03.2007 um 13:15 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 01.03.2007 um 13:59 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Ich glaube nicht, dass die Kollegin während des MUTTERSCHUTZES als BRM arbeiten dürfte!
Erstellt am 01.03.2007 um 19:50 Uhr von Mona-Lisa
@Vicky,
§ 6 MuSchuG, Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
@Kölner,
keine Sorge, die Diskussion von damals hab ich nicht vergessen! :-))
Erstellt am 02.03.2007 um 00:41 Uhr von Bastet
Issa auch keine Arbeit!
Woher willst du wissen was das für eine Arbeit ist ? Ist ja eine Frechheit hier sowas zu sagen !
Erstellt am 02.03.2007 um 03:25 Uhr von waschbär aka im Fellwechsel
Bastet ,
meinst du, nicht das du etwas sehr aus dem ruder gehts ?
Selbst uns "Waschbär" , würde niemals mehr so dermassen , persönlich Frech werden, und selbst wen er möchte bestimmt keine 08/15 Trittbrettfahrer haben.
Oft gilt die , irre führende Ansicht das ein Ehrenamt keine "richtige" Arbeit ist (Was ja auch laut § und $) Richtig ist.
Erstellt am 06.03.2007 um 12:40 Uhr von Geli
Hallo Vicky,
vielleicht bin ich schon zu spät, habe jedoch erst heute Deinen Beitrag gelesen. Ich bin auch Vorsitzende und nach meiner Entbindung mit
Schonfrist, habe ich ehrenamtlich meine BR-Arbeit gemacht. Die Zeit wurde mir gutgeschrieben und für jede Anfahrt in die Firma habe ich
Reisegeld bekommen. Vorteil ist, dass Du immer im Geschäftsgeschehen
bleibst, falls Du zurückkommen willst. Ich wünsche Dir alles Gute
Geli