Unsr AG hat ein BR Ersatzmitgl. fristlos gekündigt. Zu Recht oder nicht ist bei der Frage egal. Der AG hat nach §102 gekündigt und nicht nach §103 wie er muss. Unsere Vorsitzende und ihr Anwalt sind der Meinung dass wir als BR die GL auf ihren Fehler aufmerksam machen müssen. Ich sehe das nicht so. Wenn nicht mal die Rechtsabteilung richtig Kündigen kann, kann es doch nicht BR Aufgabe sein Ihnen Unterricht im Gesetzestext zu geben. Oder? Unsere Vorsitzende Hat ausdrücklich nach einer Kündigung nach §103 verlangt. Ist das Normal?