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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwischenzeugnis - gesetzliche Regelung, wie lange man warten soll oder muß?

P
paggio
Nov 2016 bearbeitet

Einige Mitarbeiter benötigen ein Zwischenzeugnis wegen eventuellen Arbeitsplatzwechsel. Einer wartet schon seit 2 Monaten darauf. Die anderen ca. 4 Wochen. Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie lange man warten soll oder muß?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

28.02.2007 um 22:18 Uhr

@paggio Ein TV oder eine Kommentierung des § 109 GewO könnten klarere Aussagen geben. Ansonsten gilt: Bei trifftigem Grund kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden.

Wie wäre es ansonsten, wenn der Kollege schlicht und einfach nachfragt und eine Frist setzt?

K
Kölner

28.02.2007 um 22:28 Uhr

@Ramses II mit 4 Sternen Ich würde auch noch mal in den TV schauen...da kann sich der Zwischenzeugnisanspruch ggf. noch sicherer darstellen.

M
Mona-Lisa

28.02.2007 um 23:05 Uhr

@Ramses II, alter Angeber... ;-))

M
Mona-Lisa

28.02.2007 um 23:21 Uhr

selbstverständlich! Wie wenn ich die Betonung auf "Angeber" gelegt hätte....

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