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An- und Abreisezeit zum Seminar wird vergütet oder nicht?

S
Sonne
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, hätte gerne folgendes gewußt: Wenn BR Mitglieder zur Schulung nach 37,6§ fahren, wird die An- und Abreisezeit vergütet ? 2 Mitglieder von uns müssen Sonntags an Ihrem Seminarort sein, zur Einweisung u.s.w. Anreise also nicht während der Arbeitszeit. Danke für Eure Antworten

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

28.02.2007 um 16:24 Uhr

Hallo Sonne! Gegenfrage: besteht bei Euch dazu eine BV Dienstreiseregelung ? Oder gilt ein Tarifvertrag zum Thema Dienstreise ? Wenn beides nicht zutrifft, ist die An-, und Abreisezeit zur Schulung in der Regel „Freizeit“.

J
Jube

28.02.2007 um 16:35 Uhr

Sollte die Einweisung zum Seminar gehören, ist sie auch Arbeitszeit, also Mehr- oder Überstunden.

S
Sonne

28.02.2007 um 16:43 Uhr

Hallo Konrad, nein wir haben beides nicht. Also Freizeit. Hallo Jube, die Einweisung gehört dazu, die Kollegen werden gebeten bis 18 Uhr anzureisen, da es um 19 Uhr beginnen würde. Das heißt laut Deiner Aussage, ist die Einweisung Mehrarebit. Die Fahrzeit zum Seminar ist aber Freizeit?

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