Erstellt am 28.02.2007 um 15:24 Uhr von Konrad
Hallo Sonne!
Gegenfrage: besteht bei Euch dazu eine BV Dienstreiseregelung ?
Oder gilt ein Tarifvertrag zum Thema Dienstreise ?
Wenn beides nicht zutrifft, ist die An-, und Abreisezeit zur Schulung in der Regel „Freizeit“.
Erstellt am 28.02.2007 um 15:35 Uhr von Jube
Sollte die Einweisung zum Seminar gehören, ist sie auch Arbeitszeit, also Mehr- oder Überstunden.
Erstellt am 28.02.2007 um 15:43 Uhr von Sonne
Hallo Konrad,
nein wir haben beides nicht. Also Freizeit.
Hallo Jube,
die Einweisung gehört dazu, die Kollegen werden gebeten bis 18 Uhr anzureisen, da es um 19 Uhr beginnen würde. Das heißt laut Deiner Aussage, ist die Einweisung Mehrarebit. Die Fahrzeit zum Seminar ist aber Freizeit?