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Leidender Angestellter?

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Werner
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin, bei uns im Betrieb ist der Produktionsleiter auch stellv. Betriebsleiter. Der BL ist leitender Angestellter und die PL wirkt bei der Auswahl einzustellender und zu entlassener Mitarbeiter mit. Im Vertretungsfall ist die PL auch nicht allein für Einstellungen und Entlassungen verantwortlich sondern erst nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung. Wie würdet Ihr die PL einstufen? Leitender oder Nicht?

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Community-Antworten (6)

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Jube

28.02.2007 um 11:20 Uhr

Wenn er Einstellungen und Entlassungen unterschreiben darf ist er leitender Angestellter, sonst nicht.

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Werner

28.02.2007 um 11:50 Uhr

AU weia, der Tippfehler hat mal wieder unerbittlich zugeschlagen. laut GF nicht Leitend, nach Organigramm nur BL den er vertritt und GL über sich. Wie seht ihr das mit einem evtl. Interressenskonflikt der sich aus der Position ergeben könnte/müßte?

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w-j-l

28.02.2007 um 11:59 Uhr

.... und (nur Interesse halber) warum ist das im Moment interessant für euch?

Interessenkonflikt? In Bezug auf welche Interessen?

Wir machen bei der BR-Wahl einfach alles unterhalb der GF zu AN. Bisher hat sich noch keiner beklagt.

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Werner

28.02.2007 um 12:02 Uhr

Der PL kam mit der Frage auf den BR zu, da er bis vor kurzem noch LA war. Er stellte MA`s ein und entließ sie! Hauptsächlich ging es um Teilnahme an Betr.- Versammlungen und Wahlberechtigung aktiv so wie passiv!

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w-j-l

28.02.2007 um 12:29 Uhr

Wieso sollte er an Betriebsversammlungen nicht teilnehmen dürfen als LA?

Wahlberechtigung wird erst zur nächsten Wahl, und nur für den Wahlvorstand interessant.

Wichtiger dürfte (u.U. für ihn selbst) sein, ob ihr ihn vertreten wollt/sollt/dürft, und ob er in den Geltungsbereich von BVen fällt.

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Werner

01.03.2007 um 08:13 Uhr

@' Ramses II Da bin ich extra gar nicht erst drauf eingegangen

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