Hallo,
wir gründen in unserem Unternehmen einen Betriebsrat. Darf sich ein leitender Angestellter in den Wahlvorstand wählen lassen? Nach einem Arbeitsgerichtsurteil des AG Frankfurt ist das wohl möglich. Wie ist ihre Meinung dazu?



Leitender Mitarbeiter darf Wahlvorstandsmitglied sein
Frankfurt/Main - Die Mitgliedschaft leitender Angestellter im Wahlvorstand führt nicht automatisch zur Ungültigkeit einer Betriebsratswahl. Das geht aus Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit den Antrag des Betriebsrats gegen eine Berufsbildungseinrichtung zurück und erklärten die angefochtene Wahl der Arbeitnehmervertretung für zulässig (Az.: 7 BVGa 76/02).

Leitende Angestellte hätten zwar kein Stimmrecht bei den Wahlen, dürften aber trotzdem an deren Verlauf teilnehmen, argumentierte der Gerichtsvorsitzende. Ihre Mitgliedschaft im Wahlvorstand mache die Wahl nur dann ungültig, wenn ein Einfluss auf das Ergebnis nachgewiesen werden könne.