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Aufhebung eines Beschlusses

A
Andreas
Jan 2018 bearbeitet

Der Betriebsrat hat vor 14 - Tagen einen Beschluss gefast. (Entsendung von vier Mitgliedern des Betriebsrates zu einem Seminar) Wie kann dieser Beschluss aufgehoben oder auch geändert werden. Was muss ich als Vorsitzender beachten.

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Community-Antworten (5)

J
Jube

28.02.2007 um 11:13 Uhr

Indem ihr einen Antrag auf Aussetzung des Beschlusses stellt und ggf. einen neuen fasst, so ihr denn wollt.

M
Mona-Lisa

28.02.2007 um 12:01 Uhr

@Andreas, warum sollen/dürfen die 4 BR-Mitglieder nicht mehr zum Seminar? Was wäre das für eine Schulung gewesen? Wollt ihr nicht mehr, oder will der AG nicht?

W
wölfchen

28.02.2007 um 12:23 Uhr

Man sollte sich allerdings gut überlegen, einmal gefaßte Beschlüsse wieder rückgängig zu machen oder auszusetzen. Das sollte meiner Meinung nach die absolute Ausnahme sein, sonst könnte schnell mal der Eindruck entstehen, dass Ihr bei den Beschlussfassungen nicht ausreichend überlegt. Und gerade bei dem Thema Schulungen überlegen wir immer ganz besonders akkurat, weil wir schon 2x vor dem Arbeitsgericht deswegen waren und stets abwägen, ob wir mit unserer Auffassung dort bestehen können. Haben wir eine Meinung gefasst, dann gibt`s auch kein Zurück. Aber vielleicht habt Ihr ja triftige Gründe . . .

H
Heini

28.02.2007 um 22:39 Uhr

Na, das sieht ja ganz danach aus als wenn die GL mit dem Vorsitzenden des Betriebsrates ein Vieraugengespräch geführt hat.

K
Kölner

01.03.2007 um 15:22 Uhr

@Mona-Lisa Als BRM, dass unbedingt auf Seminar fahren will, würde ich auch auf die unbedingte Einhaltung von korekt gefassten Beschlüssen mit Aussenwirkung pochen!

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