Erstellt am 28.02.2007 um 06:35 Uhr von H.M
Hallo,
Es steht jedem MA frei seine Arbeitszeit zu verringern und ist auch vom AG zu genehmigen wenn keine dringenden Betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Der BR kann dem MA helfen den Antrag durchzukriegen aber hat ansonsten kein mitspracherecht.
siehe auch TzBfG § 8
H.M
Erstellt am 02.03.2007 um 19:47 Uhr von Deliah
Mitbestimmungsrechte « § 87 BetrVG »
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Erstellt am 03.03.2007 um 18:15 Uhr von Kölner