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Arbeitnehmerüberlassung und BetrVG §99

J
jp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wer hat Erfahrungen mit dem AÜG § 14 (3) wonach dann wiederum die Mitbestimmung nach § 99 faßt?

Bei uns ganz konkret: Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zwischen AG und Gewerkschaft abgeschlossen.

Geltungsbereich für alle bei unserer Fa. beschäftigten Arbeitnehmer.

Greift der Tarifvertrag mit dem entsprechenden § dann auch bei überlassenen Arbeitnehmern nach dem AÜG ? Oder steht dem § 14 (1) entgegen?

Mit der Hoffnung auf Antwort Gruss jp

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Community-Antworten (6)

L
Lotte

27.02.2007 um 23:24 Uhr

JP, wenn der Verleiher TV gebunden ist, gilt der neue TV nicht für die LeihAN, sonst ja.

J
jp

28.02.2007 um 00:01 Uhr

danke Lotte für die schnelle Antwort, im Klartext heisst dass, wenn ichs richtig verstanden habe: Auch wenn unser Haustarifvertrag u. U. für den enliehenden Arbeitnehmer der Bessere wäre, kommt für ihn der seines Arbeitgebers (Verleihertarifvertrag) zur Geltung, trotz des entsprechenden § in unserem Sanierungstarifvertrag welcher den Geltungsbereich expliziet auf alle Beschäftigten unseres Unternehmens einbezieht?. Gruss jp

F
Fayence

28.02.2007 um 00:04 Uhr

jp,

Leiharbeitnehmer sind nicht Beschäftigte = Arbeitnehmer EURES Unternehmens! In dieser Beziehung greift der 99er überhaupt nicht durch; deren Gehalt wird nicht von Eurem sondern von deren AG bezahlt!

J
jp

28.02.2007 um 20:57 Uhr

hallo und Danke für die Antworten, @Fayence...über den Status der Leiharbeiter sind wir uns schon im Klaren, nach dem AÜG § 14 (3) sind wir aber mit dem BetrVG und dem 99 wieder im Boot.

Ich bringe es mal auf den Punkt: Unser Sanierungstarifvertrag beinhaltet einen § welcher den Geltungsbereich dokumentiert und dort heisst es wörtlich::: "Dieser Tarifvertrag gilt für alle bei unserem AG beschäftigten Arbeitnehmer"

Da wir Lohndumping verhindern möchten, was durch die Entleihung eintreten wird, werden wir die Zustimmung nach § 99 verweigern.

Uns geht es aber nicht um die prinzipielle Verweigerung was Leiharbeiter angeht, nur möchten wir, dass diese Arbeitnehmer nicht unter noch schlechteren Konditionen als unsere Kollegen und wir, für unseren AG ihre Leistung bringen sollen. Aus diesem Grunde suchen wir nach stichhaltigen Argumenten bzw. noch besser, nach Rechtsgrundlagen. Dabei steht im Hintergrund immer unser Sanierungstarifvertrag. Gruss jp

J
jp

28.02.2007 um 21:18 Uhr

hallo Fayence, danke für den link, mach mich sogleich über ihn her.... Gruss jp

J
jp

28.02.2007 um 21:45 Uhr

@Fayence sehr guter link...die Seite kannte ich noch nicht....hab allerdings auch nicht nach ihr gesuchtg du hast mir/uns damit eine gute Hilfestellung aufgezeigt. Gruss jp

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