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Zutrittsrecht als BRV bei Beurlaubung durch die GL?

A
alexander
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unsere GL möchte mich (BRV) loswerden und wirft mir eine 3 Jahre alte angebliche Konkurrenztätigkeit vor. Der BR wird der außerordentlichen Kündigung widersprechen. Natürlich möchte ich meine Betriebsratstätigkeit bis zur gerichtlichen Entscheidung fortsetzen. Die GL hat mich gestern beurlaubt und mir nicht gestattet in den Betrieb zu gehen. Das mir die GL den Zutritt genehmigen muss ist mir klar, gibt irgendwo ein Urteil was das BetrVG unterstützt, einfach nur um eine Diskussion aus dem Wege zu gehen der GL das Urteil unter die Nase zu halten.

Danke für die schnelle Antwort Alexander

4.09202

Community-Antworten (2)

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Werner

27.02.2007 um 14:53 Uhr

Hallo Alexander, § 78 BetrVG Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Ein Hausverbot ist klar eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Von Deiner Arbeitsleistung kann er Dich befreien aber nicht von der BR-Tätigkeit.

A
Aexander

27.02.2007 um 15:26 Uhr

Vielen Dank für die schnellen guten Antworten Gruß Alexander

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