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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ruhenlassen des Amtes?

Z
zzappy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben folgendes Problem: ein langjähriges Br-Mitglied (einer unserer Leistungsträger!) kann aus persönlichen Gründen in den nächsten 6 Monaten sein Amt nicht ausüben (ist aber in der Zeit weiterhin ganz normal bei uns beschäftigt).

Wir möchten ihn aber gerne als Betriebsratsmitglied behalten und ihm auch diese "Auszeit" gewähren - welche Möglichkeiten haben wir? Ein "Ruhenlassen" des Amtes per Beschluss ist ja nicht vorgesehen - kann aber trotzdem gemacht werden? Wie sind eure Erfahrungen hierzu?

Vielen Dank!

6.112022

Community-Antworten (22)

J
Jube

27.02.2007 um 14:33 Uhr

M. E. könnt Ihr lediglich als Gremium das Nichterscheinen zu den Sitzungen dulden.

K
Kölner

27.02.2007 um 14:41 Uhr

@zzappy Warum soll man so etwas zulassen? Was für "persönliche Gründe" lassen ein BR-Mandat nicht zu? Geht nicht! Der Vorschlag von Jube ist auch nicht zu akzeptieren.

Z
zzappy

27.02.2007 um 14:44 Uhr

Danke schon einmal für die schnellen Antworten!

@Kölner: es sind private Gründe, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte (für uns aber nachvollziehbar und zu unterstützen)

@Jube: ja, in diese Richtung gingen unsere Gedanken auch schon .... Nichterscheinen würde ja bedeuten: zusagen und dann nicht auftauchen ..oder wie habe ich das zu interpretieren?

K
Kölner

27.02.2007 um 15:02 Uhr

@zzappy Sorry...kann ich mir nicht denken! Zumal: Bösartige Menschen könnten Euch ernsthafte Probleme damit bereiten! Und ein solcher BR macht sich auch für die Zukunft "erpressbar".

M
matze83

27.02.2007 um 15:21 Uhr

Wie oft habt ihr denn in dieser Zeit BR Sitzungen und wann ist das BRM denn durch Urlaub , Krankheit Schulung verhindert?

K
Kölner

27.02.2007 um 15:29 Uhr

@matze83 Ist das nicht egal...?

Z
zzappy

27.02.2007 um 15:41 Uhr

@matze83 wir haben wöchentlich BR-Sitzung, natürlich kann er da durch Schulungen, Urlaub, Krankheit oder ausserhäusige Termine verhindert sein ... aber das kann man natürlich nicht (oder nur sehr schwer) 6 Monate lang durchziehen ... seine Ausschusstätigkeiten hat er bereits niedergelegt

@Kölner: natürlich wissen wir, dass wir angreifbar wären, wollen das Risiko aber möglichst klein halten

stell dir vielleicht nur den Fall in deinem Gremium vor: BR-Mitglied, seit 10 Jahren engagiert dabei, einer der, auf den sich ein Großteil der BR-Arbeit stützt und ein großer know-how-Träger - würdest du nicht auch versuchen, eine Lösung zu finden???? oder wirfst du den - ohne mit der Wimper zu zucken - aus dem Gremium?

K
Kölner

27.02.2007 um 15:46 Uhr

@zzappy Jepp...ich würde es andersherum versuchen: Ihn z.B. bewegen, eine gesetzeskonforme Lösung anzustreben. Nochmals: Ich sehe echt keine privaten Gründe, warum ein BR-Amt für ein halbes Jahr ruhen soll...

Z
zzappy

27.02.2007 um 15:50 Uhr

@Kölner: und wie könnte die aussehen, denn das ist ja genau das, was wir suchen? hast du eine Idee? wie andersherum? :-)

K
Kölner

27.02.2007 um 15:54 Uhr

@zzappy Regelmäßig an den BR-Sitzungen teilnehmen!

S
sphinx

27.02.2007 um 15:55 Uhr

@zzappy, Jube, matze 83

Hallo,

wie Kölner schon sagte: " Geht nicht!"

zzappy, du schreibst: "ist aber in der Zeit weiterhin ganz normal bei uns beschäftigt ", dann liegt keinerlei Verhinderungsgrund vor, dann kann und muss er auch zu den Sitzungen, da die ja Vorrang vor Abeitsleitung haben.

@ Kölner

richtig?

Liebe Grüße und einen schönen Tag

Z
zzappy

27.02.2007 um 16:00 Uhr

@Kölner: schade, diese Antwort hilft uns nicht wirklich weiter (siehe meinen Eingangstext weiter oben - oder war der nicht verständlich genug für dich?)

.. hat sonst noch jemand eine Idee oder Vorschläge? Ich wäre sehr dankbar!

W
w-j-l

27.02.2007 um 16:19 Uhr

Kölner, auch wenn Du es vielleicht nicht gerne hörst, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch.

BRM kommt zur Sitzung, unterschreibt die TN-Liste und ist dann jeweils wegen Dauerdurchfall gehindert am weiteren Verlauf der Sitzung teilzunehmen.

Z
zzappy

27.02.2007 um 16:25 Uhr

@w-j danke! genau so einen "wo ein Wille, ist auch ein Gebüsch"-Weg suchen wir!!

noch einmal für alle: es handelt sich hierbei um einen privaten Grund, der für uns "Rest-BR" ok und nachvollziehbar ist, ich werde das hier nicht weiter ausbreiten, wir sind uns als Gremium einig, dass wir ihn unterstützen (und weiterhin schützen) möchten und versuchen hier irgendwie eine Lösung zu finden

wir sind 13 BRs, alle im Schnitt 7 Jahre oder länger dabei und machen den Job also auch nicht erst seit gestern .... und sind jetzt gerade echt am "Lösung stricken..."

S
sphinx

27.02.2007 um 16:25 Uhr

@ w-j-l

Es mag auch private Gründe geben, weshalb jemand über eine rote Ampel fahren müsste!

"dann jeweils wegen Dauerdurchfall gehindert am weiteren Verlauf der Sitzung teilzunehmen" = dann ist er natürlich auch an jeder Arbeitsleistung gehindert, oder???

LG

S
stinker

27.02.2007 um 16:36 Uhr

Er/sie soll zu den Sitzungen erscheinen. Er/sie nimmt an den Sitzungen teil, wird aber von den "Sonderaufgaben" (Protokoll, Verhandlungen, Ausschüssen usw.)ferngehalten. Wenn er/sie nicht mal dazu bereit ist an den Sitzungen teilzunehmen, dann soll er/sie zurücktreten und den Platz freimachen für ein Ersatzmitglied. Die Person kann sich dann bei der nächsten Wahl wieder aufstellen.

@w-j-l "BRM kommt zur Sitzung, unterschreibt die TN-Liste und ist dann jeweils wegen Dauerdurchfall gehindert am weiteren Verlauf der Sitzung teilzunehmen."

Dann wäre er aber auch arbeitsunfähig und kann nicht einfach am Arbeitsplatz rumsitzen.

W
w-j-l

27.02.2007 um 16:39 Uhr

... kommt darauf an, an welchem Platz er seinen Durchfall abläßt. Wenn ich auf dem Klo einen Schreibtisch habe, dann kann ich mich nebenher durchaus auch noch anders beschäftigen.

Die einzige Frage ist dabei doch, ob irgendjemand daran Interesse hätte, den Kollegen mit §23 dranzukriegen.

Für den BR und seine Beschlüsse hätte dieses Verlassen der Sitzung und die Nicht-Teilnahme an Abstimmungen m.E. keine Rechtsfolgen.

S
SSGG

27.02.2007 um 16:59 Uhr

eines beschäftigt mich dann doch: wenn wir als BR bei der Gesetzesauslegung so darauf bedacht sind, möglichst keinen Lücken zuzulassen und dem AG auf die Pelle zu rücken, warum suchen wir dann als BR im BetrVG Lücken, die nicht vorhanden sind?

nach jahrelanger BR Tätigkeit bekam ich auch immense private Probleme, und habe dann den Entschluß gefasst, zwar weiter zu arbeiten, aber meinen Austritt aus dem BR zu verkünden.

F
Fayence

27.02.2007 um 17:57 Uhr

w-j-l,

Dein AG ist aber nicht rein zufällig "Dixi"? Der heutige Vorschlag erinnerte mich spontan an einer andere, schon mal geführte "00" Diskussion...

SSGG,

ich hoffe, dass die immensen privaten Probleme nicht auf die BR-Tätigkeit zurückzuführen waren! :-)
Deine Stellungnahme finde ich gut!

J
Jutta

01.03.2007 um 15:23 Uhr

Es gibt doch laut Betriebsverfassungsgesetz die Möglichkeit der "Zeitweisen Verhinderung" bei der das BR -Mitglied für die Zeit der Verhinderung vom einem Ersatzmitglied vertreten wird.

K
Kölner

01.03.2007 um 15:25 Uhr

@Jutta Spontan fällt mir ein: Arrrgggggh!

S
spider

01.03.2007 um 15:45 Uhr

@zzappy, "@Kölner: es sind private Gründe, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte (für uns aber nachvollziehbar und zu unterstützen)"

kann ich nicht nachvollziehen. BR Sitzungen finden doch in der Regel während der Arbeitszeit statt.

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