Ruhenlassen des Amtes?
Hallo,
wir haben folgendes Problem: ein langjähriges Br-Mitglied (einer unserer Leistungsträger!) kann aus persönlichen Gründen in den nächsten 6 Monaten sein Amt nicht ausüben (ist aber in der Zeit weiterhin ganz normal bei uns beschäftigt).
Wir möchten ihn aber gerne als Betriebsratsmitglied behalten und ihm auch diese "Auszeit" gewähren - welche Möglichkeiten haben wir? Ein "Ruhenlassen" des Amtes per Beschluss ist ja nicht vorgesehen - kann aber trotzdem gemacht werden? Wie sind eure Erfahrungen hierzu?
Vielen Dank!
Community-Antworten (22)
27.02.2007 um 14:33 Uhr
M. E. könnt Ihr lediglich als Gremium das Nichterscheinen zu den Sitzungen dulden.
27.02.2007 um 14:41 Uhr
@zzappy Warum soll man so etwas zulassen? Was für "persönliche Gründe" lassen ein BR-Mandat nicht zu? Geht nicht! Der Vorschlag von Jube ist auch nicht zu akzeptieren.
27.02.2007 um 14:44 Uhr
Danke schon einmal für die schnellen Antworten!
@Kölner: es sind private Gründe, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte (für uns aber nachvollziehbar und zu unterstützen)
@Jube: ja, in diese Richtung gingen unsere Gedanken auch schon .... Nichterscheinen würde ja bedeuten: zusagen und dann nicht auftauchen ..oder wie habe ich das zu interpretieren?
27.02.2007 um 15:02 Uhr
@zzappy Sorry...kann ich mir nicht denken! Zumal: Bösartige Menschen könnten Euch ernsthafte Probleme damit bereiten! Und ein solcher BR macht sich auch für die Zukunft "erpressbar".
27.02.2007 um 15:21 Uhr
Wie oft habt ihr denn in dieser Zeit BR Sitzungen und wann ist das BRM denn durch Urlaub , Krankheit Schulung verhindert?
27.02.2007 um 15:29 Uhr
@matze83 Ist das nicht egal...?
27.02.2007 um 15:41 Uhr
@matze83 wir haben wöchentlich BR-Sitzung, natürlich kann er da durch Schulungen, Urlaub, Krankheit oder ausserhäusige Termine verhindert sein ... aber das kann man natürlich nicht (oder nur sehr schwer) 6 Monate lang durchziehen ... seine Ausschusstätigkeiten hat er bereits niedergelegt
@Kölner: natürlich wissen wir, dass wir angreifbar wären, wollen das Risiko aber möglichst klein halten
stell dir vielleicht nur den Fall in deinem Gremium vor: BR-Mitglied, seit 10 Jahren engagiert dabei, einer der, auf den sich ein Großteil der BR-Arbeit stützt und ein großer know-how-Träger - würdest du nicht auch versuchen, eine Lösung zu finden???? oder wirfst du den - ohne mit der Wimper zu zucken - aus dem Gremium?
27.02.2007 um 15:46 Uhr
@zzappy Jepp...ich würde es andersherum versuchen: Ihn z.B. bewegen, eine gesetzeskonforme Lösung anzustreben. Nochmals: Ich sehe echt keine privaten Gründe, warum ein BR-Amt für ein halbes Jahr ruhen soll...
27.02.2007 um 15:50 Uhr
@Kölner: und wie könnte die aussehen, denn das ist ja genau das, was wir suchen? hast du eine Idee? wie andersherum? :-)
27.02.2007 um 15:54 Uhr
@zzappy Regelmäßig an den BR-Sitzungen teilnehmen!
27.02.2007 um 15:55 Uhr
@zzappy, Jube, matze 83
Hallo,
wie Kölner schon sagte: " Geht nicht!"
zzappy, du schreibst: "ist aber in der Zeit weiterhin ganz normal bei uns beschäftigt ", dann liegt keinerlei Verhinderungsgrund vor, dann kann und muss er auch zu den Sitzungen, da die ja Vorrang vor Abeitsleitung haben.
@ Kölner
richtig?
Liebe Grüße und einen schönen Tag
27.02.2007 um 16:00 Uhr
@Kölner: schade, diese Antwort hilft uns nicht wirklich weiter (siehe meinen Eingangstext weiter oben - oder war der nicht verständlich genug für dich?)
.. hat sonst noch jemand eine Idee oder Vorschläge? Ich wäre sehr dankbar!
27.02.2007 um 16:19 Uhr
Kölner, auch wenn Du es vielleicht nicht gerne hörst, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch.
BRM kommt zur Sitzung, unterschreibt die TN-Liste und ist dann jeweils wegen Dauerdurchfall gehindert am weiteren Verlauf der Sitzung teilzunehmen.
27.02.2007 um 16:25 Uhr
@w-j danke! genau so einen "wo ein Wille, ist auch ein Gebüsch"-Weg suchen wir!!
noch einmal für alle: es handelt sich hierbei um einen privaten Grund, der für uns "Rest-BR" ok und nachvollziehbar ist, ich werde das hier nicht weiter ausbreiten, wir sind uns als Gremium einig, dass wir ihn unterstützen (und weiterhin schützen) möchten und versuchen hier irgendwie eine Lösung zu finden
wir sind 13 BRs, alle im Schnitt 7 Jahre oder länger dabei und machen den Job also auch nicht erst seit gestern .... und sind jetzt gerade echt am "Lösung stricken..."
27.02.2007 um 16:25 Uhr
@ w-j-l
Es mag auch private Gründe geben, weshalb jemand über eine rote Ampel fahren müsste!
"dann jeweils wegen Dauerdurchfall gehindert am weiteren Verlauf der Sitzung teilzunehmen" = dann ist er natürlich auch an jeder Arbeitsleistung gehindert, oder???
LG
27.02.2007 um 16:36 Uhr
Er/sie soll zu den Sitzungen erscheinen. Er/sie nimmt an den Sitzungen teil, wird aber von den "Sonderaufgaben" (Protokoll, Verhandlungen, Ausschüssen usw.)ferngehalten. Wenn er/sie nicht mal dazu bereit ist an den Sitzungen teilzunehmen, dann soll er/sie zurücktreten und den Platz freimachen für ein Ersatzmitglied. Die Person kann sich dann bei der nächsten Wahl wieder aufstellen.
@w-j-l "BRM kommt zur Sitzung, unterschreibt die TN-Liste und ist dann jeweils wegen Dauerdurchfall gehindert am weiteren Verlauf der Sitzung teilzunehmen."
Dann wäre er aber auch arbeitsunfähig und kann nicht einfach am Arbeitsplatz rumsitzen.
27.02.2007 um 16:39 Uhr
... kommt darauf an, an welchem Platz er seinen Durchfall abläßt. Wenn ich auf dem Klo einen Schreibtisch habe, dann kann ich mich nebenher durchaus auch noch anders beschäftigen.
Die einzige Frage ist dabei doch, ob irgendjemand daran Interesse hätte, den Kollegen mit §23 dranzukriegen.
Für den BR und seine Beschlüsse hätte dieses Verlassen der Sitzung und die Nicht-Teilnahme an Abstimmungen m.E. keine Rechtsfolgen.
27.02.2007 um 16:59 Uhr
eines beschäftigt mich dann doch: wenn wir als BR bei der Gesetzesauslegung so darauf bedacht sind, möglichst keinen Lücken zuzulassen und dem AG auf die Pelle zu rücken, warum suchen wir dann als BR im BetrVG Lücken, die nicht vorhanden sind?
nach jahrelanger BR Tätigkeit bekam ich auch immense private Probleme, und habe dann den Entschluß gefasst, zwar weiter zu arbeiten, aber meinen Austritt aus dem BR zu verkünden.
27.02.2007 um 17:57 Uhr
w-j-l,
Dein AG ist aber nicht rein zufällig "Dixi"? Der heutige Vorschlag erinnerte mich spontan an einer andere, schon mal geführte "00" Diskussion...
SSGG,
ich hoffe, dass die immensen privaten Probleme nicht auf die BR-Tätigkeit zurückzuführen waren! :-)
Deine Stellungnahme finde ich gut!
01.03.2007 um 15:23 Uhr
Es gibt doch laut Betriebsverfassungsgesetz die Möglichkeit der "Zeitweisen Verhinderung" bei der das BR -Mitglied für die Zeit der Verhinderung vom einem Ersatzmitglied vertreten wird.
01.03.2007 um 15:25 Uhr
@Jutta Spontan fällt mir ein: Arrrgggggh!
01.03.2007 um 15:45 Uhr
@zzappy, "@Kölner: es sind private Gründe, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte (für uns aber nachvollziehbar und zu unterstützen)"
kann ich nicht nachvollziehen. BR Sitzungen finden doch in der Regel während der Arbeitszeit statt.
Verwandte Themen
Vereinbarkeit von Elternzeit und BR-Vorsitz?
ÄlterUnsere Betriebsratsvorsitzende ist schwanger und nimmt für 1 Jahr Elternzeit. In dieser Zeit möchte sie ihren Vorsitz ruhen lassen und ihren Stellvertreter an ihrer Stelle agieren lassen. Nach ihrer R
Ruhenlassen von Ausschußtätigkeiten
ÄlterHallo zusammen, Kann/Darf ein BR Mitglied seine Ausschußtätigkeit für einen Zeitraum von mehreren Monaten ruhen lassen ?
Betriebsratsvorsitzender des Amtes entheben - Wann und wie ?
ÄlterWann und wie kann ein Betriebsratsvorsitzender des Amtes enthoben werden ? Ist eine Abwahl durch den Betriebsrat möglich ?
Niederlegung des BR-Amtes - wie kurzfristig ist das möglich?
ÄlterHallo zusammen, habe mal zwei Fragen zur Niederlegung des Amtes als BR Mitglied: Ich möchte aus privaten Gründen (keine Zeit mehr, da meine Frau jetzt auch wieder berufstätig ist und im Schichtdiens
Kann AG die Aufgabe des BR-Amtes verlangen - wenn Arbeitszeit von Voll- auf Teilzeit geht?
ÄlterKann ein Arbeitgeber die Niederlegung des BR-Amtes verlangen, wenn das BR-Mitglied die Arbeitszeit von Voll- auf Teilzeit verkürzt?