Ruhenlassen von Ausschußtätigkeiten
Hallo zusammen, Kann/Darf ein BR Mitglied seine Ausschußtätigkeit für einen Zeitraum von mehreren Monaten ruhen lassen ?
Community-Antworten (3)
29.02.2016 um 23:42 Uhr
Ich bin zwar kein Experte was das Thema angeht, grundsätzlich würde ich aber davon ausgehen, das das schon ok ist, sofern das Ausscheiden aus den Ausschuss mit den anderen Ausschussmitgliedern bzw. dem gesamten Gremium abgestimmt ist.
Geht das BR Mitglied hingegen einfach eigenmächtig seiner Ausschussarbeit nicht nach, stellt das eine grobe Pflichtverletzung des BR-Mitglieds dar, die zu einem Ausschluss aus dem BR führen kann, wenn die übrigen Gremiumsmitglieder dieses mehrheitlich beschliessen und einen entsprechenden Antrag bei Arbeitsgericht stelllen.
01.03.2016 um 00:40 Uhr
Die Regeln dazu bestimmt der BR selbst, z.B. in einer GO. Oder das BRM verständigt sich mit dem Gremium im Einzelfall. Allgemeine Regeln gibt es dazu nicht.
01.03.2016 um 11:25 Uhr
warum will er sie denn ruhen lassen?
Wenn er keine Lust mehr hat, wäre es vielleicht besser, der BR würde ein anderes BR-Mitglied in den Ausschuss senden.
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