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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ruhenlassen von Ausschußtätigkeiten

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enesenes
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Kann/Darf ein BR Mitglied seine Ausschußtätigkeit für einen Zeitraum von mehreren Monaten ruhen lassen ?

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Community-Antworten (3)

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EricCartman

29.02.2016 um 23:42 Uhr

Ich bin zwar kein Experte was das Thema angeht, grundsätzlich würde ich aber davon ausgehen, das das schon ok ist, sofern das Ausscheiden aus den Ausschuss mit den anderen Ausschussmitgliedern bzw. dem gesamten Gremium abgestimmt ist.

Geht das BR Mitglied hingegen einfach eigenmächtig seiner Ausschussarbeit nicht nach, stellt das eine grobe Pflichtverletzung des BR-Mitglieds dar, die zu einem Ausschluss aus dem BR führen kann, wenn die übrigen Gremiumsmitglieder dieses mehrheitlich beschliessen und einen entsprechenden Antrag bei Arbeitsgericht stelllen.

A
AlterMann

01.03.2016 um 00:40 Uhr

Die Regeln dazu bestimmt der BR selbst, z.B. in einer GO. Oder das BRM verständigt sich mit dem Gremium im Einzelfall. Allgemeine Regeln gibt es dazu nicht.

G
gironimo

01.03.2016 um 11:25 Uhr

warum will er sie denn ruhen lassen?

Wenn er keine Lust mehr hat, wäre es vielleicht besser, der BR würde ein anderes BR-Mitglied in den Ausschuss senden.

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