Neuer Vorsitzender - damit automatisch der Nachrücker stimmberechtigt?
Wir sind ein Gremium von 7 Personen. Unser BR-Vorsitzender hat gekündigt, möchte aber während der Kündigungsfrist noch zurücktreten. Ist damit automatisch der Nachrücker stimmberechtigt, oder kann es so gehandhabt werden, dass im Moment lediglich der Vorsitz abgegeben wird und damit nur das "alte" Gremium einen neuen Vorsitzenden wählen kann?
Vielen Dank für die Antworten - wo kann das offiziell belegt werden????
Community-Antworten (2)
27.02.2007 um 11:16 Uhr
@ Asolo ,
es kann nicht so gehandhabt werden--es MUß so gehandhabt werden !!!!
Solange alle BR´s da sind--dürfen keine Ersatzmitglieder geladen werden !!!
27.02.2007 um 11:34 Uhr
Asolo,
beides ist möglich.
Wenn er als BRM zurücktritt rückt automatisch das Ersatzmitglied nach und ist stimmberechtigt. Wenn er als BRV zurücktritt wählt das "alte" Gremium, incl. er selbst, einen neuen BRV.
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