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Besetzung des Sprechers vom Personalausschuss

E
emstein
Jan 2025 bearbeitet

Hallo Forumianer, Wir sind ein 13er Gremium und haben die Personalaufgaben dem Personalausschuss gegeben mit Vollmacht zur Abstimmung. Wenn jemand abwesend ist durch Urlaub, Krankheit oder Schulung, dann haben wir vorsorglich weitere nach Liste als Nachrücker in der Abstimmung vorgesehen. Jetzt wird ein neuer Sprecher des Personalausschusses gesucht. Es hat sich jemand der Nachrücker gemeldet. 1.Frage: darf er das? 2.Frage: Stimmberechtigt ist er dann nur, wenn er als Nachrücker aktiv eingeladen wird, oder? Auf eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen

20101

Community-Antworten (1)

R
rtjum

24.01.2025 um 14:41 Uhr

Macht ja wohl keinen Sinn einen Nachrücker als Sprecher eines Ausschusses zu wählen oder? Er wäre ja dann nur bei den Sitzungen dabei, zu denen er nachgeladen wird.

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