Erstellt am 26.02.2007 um 21:05 Uhr von Wüstenfuchs
Sorry, ich hab wohl heute irgendwas an den Augen. Hab´s gefunden: § 37. Hab doch gewußt, daß ich das schon mal irgendwo gelesen hatte..... ;o)
Erstellt am 26.02.2007 um 21:09 Uhr von Mona-Lisa
@Wüstenfuchs,
euer AG hat wohl einen Knall!
Sieh mal im § 37 BetrVG
IV. Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit (Abs. 3)
Der versucht euch im klassischen Stil über den Tisch zu ziehen!
Erstellt am 26.02.2007 um 21:11 Uhr von Mona-Lisa
@Wüstenfuchs,
"....ich hab wohl heute irgendwas an den Augen..."
Das werden wohl die Tränen über so viel Unverschämtheit sein! ;-))
Erstellt am 26.02.2007 um 21:14 Uhr von Wüstenfuchs
Ja wahrscheinlich.... aber irgendwie verstehe ich den letzten Satz in Abs. 3 nicht.
Erstellt am 26.02.2007 um 21:17 Uhr von Mona-Lisa
@Wüstenfuchs,
Du meinst den hier, oder?
Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
Erstellt am 26.02.2007 um 21:19 Uhr von Wüstenfuchs
Ja. Wie ist das denn gemeint?
Erstellt am 26.02.2007 um 21:21 Uhr von Mona-Lisa
das heisst nicht's anderes, dass diese Mehrarbeitsstunden, die aufgrund von Betriebsratstätigkeit angefallen sind, innerhalb von 4 Wochen "abzubummeln" sind.
Das ist doch das Reizwort, das deinen AG zu solchen "Taten" drängt?
Sollte das aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, hat dein Big Boss diese Stunden zu bezahlen.
Erstellt am 26.02.2007 um 21:26 Uhr von Wüstenfuchs
Aaaahhhh, danke jetzt verstehe ich. Und was, wenn in unserem Unternehmen Überstunden generell nicht bezahlt sondern nur abgebummelt werden?
Erstellt am 26.02.2007 um 21:27 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Vielleicht hat der AG aber auch recht...
Erstellt am 26.02.2007 um 21:31 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
das erklär mit bitte mal genauer :-))
Das wäre mir neu!
Erstellt am 26.02.2007 um 21:33 Uhr von Lotte
Kölner,
das wüßte ich jetzt aber auch gerne ;-)
Erstellt am 26.02.2007 um 21:37 Uhr von Fayence
"Dies käme z.B. bei Gesamt-BR Sitzungen zum Tragen, weil diese meistens sehr weit von unserem Arbeitsort stattfinden und allein An- und Abreise schon bis zu 6 Stunden dauern. "
Die Damen! :-))
Würde denn eine 6stündige Anreise "Mehrarbeit" bedingen müssen?
Erstellt am 26.02.2007 um 21:41 Uhr von Wüstenfuchs
Also eine Tour daurt ca. 3 Stunden. Die 6 Stunden beziehen sich auf An- und Abreise zusammen. Wenn die Sitzung dann auch noch 3-4 Stunden dauert, dann hat man die regulären 8 Stunden überschritten. Oder was meinst du Fayence?
Erstellt am 26.02.2007 um 21:43 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
les ich den 37iger Rd. 56 DKK falsch?
Erstellt am 26.02.2007 um 21:48 Uhr von Lotte
Kölnerin,
Stimmt, sie könnten die Sitzung ruhig etwas verkürzen, am besten entscheiden sie nur die Hauptsachen, den Rest entscheidet dann der GBRV alleine ;-))
Erstellt am 26.02.2007 um 21:56 Uhr von Catweazle
Wüstenfuchs,
um die tägliche AZ einzuhalten, könnte man die Sitzung nach 2 Stunden vertagen. Dann fallen die Reisezeiten eben nochmal an. Dieses Argument sollte den AG überzeugen.
Erstellt am 26.02.2007 um 22:00 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
"Kölnerin?"
Verheimlicht uns Fayence da etwas? ;-))
Erstellt am 26.02.2007 um 22:04 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
dachte nur, da sie ja für Kölner antwortete ;-))
Erstellt am 26.02.2007 um 22:05 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
in der RN 56 steht: betriebsbedingt! Mit der Nummer geht´s also nicht weiter...
Nächster Versuch: RN 60
Lotteline,
gute Idee! Vorratsbeschlüsse? :-))
Wüstenfuchs,
ich habe die 6 Stunden falsch interpretiert! Dachte, es handelt sich um den Zeitaufwand für eine Wegstrecke.
P.S.
Lotte,
durfte ich nicht?
Mona-Lisa,
kannst Du Geheimnisse für Dich behalten?
Erstellt am 26.02.2007 um 22:10 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
aha!
@Fayence,
auch aha!
Nachtrag....
was erwartest du? ;-))
Erstellt am 26.02.2007 um 22:13 Uhr von Lotte
Fayence,
klar durftest Du ;-)
Also den 60er finde ich nun zu dieser späten Stunde etwas sehr verwirrend. Morgen mehr...
Schlaft schön
Erstellt am 26.02.2007 um 22:15 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
wenn man nichts erwartet, kann man auch nicht enttäuscht werden! Oder wie heißt das noch? :-))
Aber wie wär´s mit einer Antwort? :-P
Wüstenfuchs,
wir nähern uns!
Erstellt am 26.02.2007 um 22:22 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
ich erwarte erfahrungsgemäss immer mehr als im Endeffekt rüberkommt! :-))
Also, wenn du's unbedingt hören willst?
Klar, ich kann Geheimnisse genauso für mich behalten, wie du.... ;-))
Erstellt am 26.02.2007 um 22:34 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
die Kandidatin erhält 100 Punkte! *lach*
Erstellt am 26.02.2007 um 23:07 Uhr von Kölner
@die Damen...
Vielleicht liege ich ja falsch...BAG v. 26.01.1994 - 7 AZR 593/92?
Erstellt am 27.02.2007 um 08:46 Uhr von Lotte
Der Herr Kölner,
"Die Durchführung von Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit beruht nur dann auf betriebsbedingten
Gründen im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber darauf Einfluss genommen hatte, dass sie nicht während der Arbeitszeit verrichtet wurde."
Du meinst das?
Ich finde eine weite Streuung eines UN hat schon was betriebsbedingtes ;-)