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GL möchte BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit nicht als Arbeitszeit anerkennen?

W
Wüstenfuchs
Jan 2018 bearbeitet

Unsere GL möchte in einer BV festlegen, daß Betriebsratsarbeit, die außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet bzw. darüber hinausgeht, nicht als Arbeitszeit anerkannt wird und somit auch nicht (z.B. durch Abbummeln) ausgeglichen werden kann. Dies käme z.B. bei Gesamt-BR Sitzungen zum Tragen, weil diese meistens sehr weit von unserem Arbeitsort stattfinden und allein An- und Abreise schon bis zu 6 Stunden dauern. Bisher konnte ich im BetrVG noch keine eindeutige Aussage finden, außer im §30, wo aber nur steht, daß BR Sitzungen in der Regel während der AZ stattfinden. Natürlich wollen wir uns das so nicht gefallen lassen. Gibt es irgendwo eine eindeutigere Aussage dazu?

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Community-Antworten (26)

W
Wüstenfuchs

26.02.2007 um 22:05 Uhr

Sorry, ich hab wohl heute irgendwas an den Augen. Hab´s gefunden: § 37. Hab doch gewußt, daß ich das schon mal irgendwo gelesen hatte..... ;o)

M
Mona-Lisa

26.02.2007 um 22:09 Uhr

@Wüstenfuchs, euer AG hat wohl einen Knall!

Sieh mal im § 37 BetrVG IV. Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit (Abs. 3)

Der versucht euch im klassischen Stil über den Tisch zu ziehen!

M
Mona-Lisa

26.02.2007 um 22:11 Uhr

@Wüstenfuchs, "....ich hab wohl heute irgendwas an den Augen..."

Das werden wohl die Tränen über so viel Unverschämtheit sein! ;-))

W
Wüstenfuchs

26.02.2007 um 22:14 Uhr

Ja wahrscheinlich.... aber irgendwie verstehe ich den letzten Satz in Abs. 3 nicht.

M
Mona-Lisa

26.02.2007 um 22:17 Uhr

@Wüstenfuchs, Du meinst den hier, oder? Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.

W
Wüstenfuchs

26.02.2007 um 22:19 Uhr

Ja. Wie ist das denn gemeint?

M
Mona-Lisa

26.02.2007 um 22:21 Uhr

das heisst nicht's anderes, dass diese Mehrarbeitsstunden, die aufgrund von Betriebsratstätigkeit angefallen sind, innerhalb von 4 Wochen "abzubummeln" sind. Das ist doch das Reizwort, das deinen AG zu solchen "Taten" drängt?

Sollte das aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, hat dein Big Boss diese Stunden zu bezahlen.

W
Wüstenfuchs

26.02.2007 um 22:26 Uhr

Aaaahhhh, danke jetzt verstehe ich. Und was, wenn in unserem Unternehmen Überstunden generell nicht bezahlt sondern nur abgebummelt werden?

K
Kölner

26.02.2007 um 22:27 Uhr

@Mona-Lisa Vielleicht hat der AG aber auch recht...

M
Mona-Lisa

26.02.2007 um 22:31 Uhr

@Kölner, das erklär mit bitte mal genauer :-)) Das wäre mir neu!

L
Lotte

26.02.2007 um 22:33 Uhr

Kölner, das wüßte ich jetzt aber auch gerne ;-)

F
Fayence

26.02.2007 um 22:37 Uhr

"Dies käme z.B. bei Gesamt-BR Sitzungen zum Tragen, weil diese meistens sehr weit von unserem Arbeitsort stattfinden und allein An- und Abreise schon bis zu 6 Stunden dauern. "

Die Damen! :-))

Würde denn eine 6stündige Anreise "Mehrarbeit" bedingen müssen?

W
Wüstenfuchs

26.02.2007 um 22:41 Uhr

Also eine Tour daurt ca. 3 Stunden. Die 6 Stunden beziehen sich auf An- und Abreise zusammen. Wenn die Sitzung dann auch noch 3-4 Stunden dauert, dann hat man die regulären 8 Stunden überschritten. Oder was meinst du Fayence?

M
Mona-Lisa

26.02.2007 um 22:43 Uhr

@Fayence, les ich den 37iger Rd. 56 DKK falsch?

L
Lotte

26.02.2007 um 22:48 Uhr

Kölnerin,

Stimmt, sie könnten die Sitzung ruhig etwas verkürzen, am besten entscheiden sie nur die Hauptsachen, den Rest entscheidet dann der GBRV alleine ;-))

C
Catweazle

26.02.2007 um 22:56 Uhr

Wüstenfuchs,

um die tägliche AZ einzuhalten, könnte man die Sitzung nach 2 Stunden vertagen. Dann fallen die Reisezeiten eben nochmal an. Dieses Argument sollte den AG überzeugen.

M
Mona-Lisa

26.02.2007 um 23:00 Uhr

@Lotte, "Kölnerin?" Verheimlicht uns Fayence da etwas? ;-))

L
Lotte

26.02.2007 um 23:04 Uhr

Mona-Lisa, dachte nur, da sie ja für Kölner antwortete ;-))

F
Fayence

26.02.2007 um 23:05 Uhr

Mona-Lisa,

in der RN 56 steht: betriebsbedingt! Mit der Nummer geht´s also nicht weiter...

Nächster Versuch: RN 60

Lotteline,

gute Idee! Vorratsbeschlüsse? :-))

Wüstenfuchs,

ich habe die 6 Stunden falsch interpretiert! Dachte, es handelt sich um den Zeitaufwand für eine Wegstrecke.

P.S.

Lotte, durfte ich nicht?

Mona-Lisa, kannst Du Geheimnisse für Dich behalten?

M
Mona-Lisa

26.02.2007 um 23:10 Uhr

@Lotte, aha!

@Fayence, auch aha!

Nachtrag.... was erwartest du? ;-))

L
Lotte

26.02.2007 um 23:13 Uhr

Fayence, klar durftest Du ;-)

Also den 60er finde ich nun zu dieser späten Stunde etwas sehr verwirrend. Morgen mehr... Schlaft schön

F
Fayence

26.02.2007 um 23:15 Uhr

Mona-Lisa,

wenn man nichts erwartet, kann man auch nicht enttäuscht werden! Oder wie heißt das noch? :-))

Aber wie wär´s mit einer Antwort? :-P

Wüstenfuchs,

wir nähern uns!

M
Mona-Lisa

26.02.2007 um 23:22 Uhr

@Fayence, ich erwarte erfahrungsgemäss immer mehr als im Endeffekt rüberkommt! :-))

Also, wenn du's unbedingt hören willst? Klar, ich kann Geheimnisse genauso für mich behalten, wie du.... ;-))

F
Fayence

26.02.2007 um 23:34 Uhr

Mona-Lisa,

die Kandidatin erhält 100 Punkte! lach

K
Kölner

27.02.2007 um 00:07 Uhr

@die Damen... Vielleicht liege ich ja falsch...BAG v. 26.01.1994 - 7 AZR 593/92?

L
Lotte

27.02.2007 um 09:46 Uhr

Der Herr Kölner, "Die Durchführung von Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit beruht nur dann auf betriebsbedingten Gründen im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber darauf Einfluss genommen hatte, dass sie nicht während der Arbeitszeit verrichtet wurde."

Du meinst das? Ich finde eine weite Streuung eines UN hat schon was betriebsbedingtes ;-)

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