Unsere GL möchte in einer BV festlegen, daß Betriebsratsarbeit, die außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet bzw. darüber hinausgeht, nicht als Arbeitszeit anerkannt wird und somit auch nicht (z.B. durch Abbummeln) ausgeglichen werden kann. Dies käme z.B. bei Gesamt-BR Sitzungen zum Tragen, weil diese meistens sehr weit von unserem Arbeitsort stattfinden und allein An- und Abreise schon bis zu 6 Stunden dauern. Bisher konnte ich im BetrVG noch keine eindeutige Aussage finden, außer im §30, wo aber nur steht, daß BR Sitzungen in der Regel während der AZ stattfinden. Natürlich wollen wir uns das so nicht gefallen lassen. Gibt es irgendwo eine eindeutigere Aussage dazu?