Erstellt am 26.02.2007 um 20:18 Uhr von Mona-Lisa
@Hotte,
4 x im Jahr ist eine Betriebsversammlung zwingend vorgeschrieben! § 42 BetrVG
Wenn eine Betriebsvereinbarung zwischen AG und BR abgeschlossen wurde, sollte sie schon umgehendst der Belegschaft mitgeteilt werden! Wobei ich der Meinung bin, dass die Kollegen wissen sollten, was verhandelt wird und wie der jeweilige Stand ist....
Für die Einhaltung und Bekanntgabe ist der Arbeitgeber zuständig!
Dass BV's beim Betriebsrat eingesehen werden können, ist allgemein üblich und vollkommen normal.
Erstellt am 26.02.2007 um 21:24 Uhr von hotte
Meine Frage ist, in welcher Form müssen Betriebvereinbarungen mitgeteilt werden und in welchen Zeitraum spätenstens? Bei uns ist es üblich, das neue BV nur mal kurz mündlich von BRV angesprochen werden, aber der eigentliche Inhalt nicht richtig beschrieben wird . (Wir arbeiten auf Proisionsbasis, worauf die Sätze sich wegen der MwSt-erhöhung geändert haben. Es kann doch nicht sein, das ich um Informationen zu erhalten, hinterlaufen muß.
Wenn die BV´s nur beim Betreibsrat eingesehen werden können bekommt bei uns der AG es immer mit. Dies möchte ich eigentlich vermeiden.
Erstellt am 26.02.2007 um 22:33 Uhr von DEoniDoni
Moin Hotte. Also BV 's sind für jeden und das nicht nur in irgendeinem Büro einzusehen. § 43 BetrVG solltest Du dir genau durchlesen. Das betrifft 4 x im Jahr und die BV 's sind von jeden einzusehen. Was ist mit den Leuten die Nachts arbeiten ? Sollen die dumm sterben? BV 's gehören jedem zugänglich zu machen. Und das zu jeder Zeit.
Erstellt am 27.02.2007 um 08:36 Uhr von waschbär
Hotte,
"Wenn die BV´s nur beim Betreibsrat eingesehen werden können bekommt bei uns der AG es immer mit. Dies möchte ich eigentlich vermeiden"
Also, du möchtest gerne umfassend informiert sein,hast aber kein Intresse das dein AG , darüber Informiert ist ?
Hotte, erst wen deinem AG klar ist das du Intresse hast,wird er bestimmt für eine Bessere" Komunikation sorgen ... Spring aus deinem Schatten,oder Tappe weiter im Dunkeln.
Erstellt am 27.02.2007 um 11:16 Uhr von Hetti
Hi Hotte
bei uns werden BV´s immer sofort veröffentlich. Sei es im Innendienst am "schwarzen Brett" oder für den Außendienst als Kopie in der Post.
Diese Veröffentlichung übernehme ich als BR-Vors.
Dann sind alle informiert. Außerdem werden alle BV s im BR-Büro abgeheftet und sind für jeden einsehbar.