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Meine Rechte als AN gegenüber BR?

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Hotte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer gegenüber den Betriebsrat? Müssen oder können Betriebsversammlungen in jeden Kalendervierteljahr stattfinden. Abteilungsversammlung ist bei uns nicht notwendig. In welchen Zeitraum und wie muß der Arbeitnehmer über neue Betriebsvereinbarung informiert werden? Reicht es aus, wenn der BRV nebenbei solche Vereinbarung erwähnt? Betriebsvereinbarungen müssen an geeigneter Stelle auslegen. Ist es Rechtens das die Vereinbarungen nur über den Betriebsrat und das Personalbüro eingesehen werden kann?

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

26.02.2007 um 21:18 Uhr

@Hotte, 4 x im Jahr ist eine Betriebsversammlung zwingend vorgeschrieben! § 42 BetrVG

Wenn eine Betriebsvereinbarung zwischen AG und BR abgeschlossen wurde, sollte sie schon umgehendst der Belegschaft mitgeteilt werden! Wobei ich der Meinung bin, dass die Kollegen wissen sollten, was verhandelt wird und wie der jeweilige Stand ist....

Für die Einhaltung und Bekanntgabe ist der Arbeitgeber zuständig! Dass BV's beim Betriebsrat eingesehen werden können, ist allgemein üblich und vollkommen normal.

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Hotte

26.02.2007 um 22:24 Uhr

Meine Frage ist, in welcher Form müssen Betriebvereinbarungen mitgeteilt werden und in welchen Zeitraum spätenstens? Bei uns ist es üblich, das neue BV nur mal kurz mündlich von BRV angesprochen werden, aber der eigentliche Inhalt nicht richtig beschrieben wird . (Wir arbeiten auf Proisionsbasis, worauf die Sätze sich wegen der MwSt-erhöhung geändert haben. Es kann doch nicht sein, das ich um Informationen zu erhalten, hinterlaufen muß. Wenn die BV´s nur beim Betreibsrat eingesehen werden können bekommt bei uns der AG es immer mit. Dies möchte ich eigentlich vermeiden.

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DEoniDoni

26.02.2007 um 23:33 Uhr

Moin Hotte. Also BV 's sind für jeden und das nicht nur in irgendeinem Büro einzusehen. § 43 BetrVG solltest Du dir genau durchlesen. Das betrifft 4 x im Jahr und die BV 's sind von jeden einzusehen. Was ist mit den Leuten die Nachts arbeiten ? Sollen die dumm sterben? BV 's gehören jedem zugänglich zu machen. Und das zu jeder Zeit.

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Waschbär

27.02.2007 um 09:36 Uhr

Hotte,

"Wenn die BV´s nur beim Betreibsrat eingesehen werden können bekommt bei uns der AG es immer mit. Dies möchte ich eigentlich vermeiden"

Also, du möchtest gerne umfassend informiert sein,hast aber kein Intresse das dein AG , darüber Informiert ist ? Hotte, erst wen deinem AG klar ist das du Intresse hast,wird er bestimmt für eine Bessere" Komunikation sorgen ... Spring aus deinem Schatten,oder Tappe weiter im Dunkeln.

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Hetti

27.02.2007 um 12:16 Uhr

Hi Hotte bei uns werden BV´s immer sofort veröffentlich. Sei es im Innendienst am "schwarzen Brett" oder für den Außendienst als Kopie in der Post. Diese Veröffentlichung übernehme ich als BR-Vors. Dann sind alle informiert. Außerdem werden alle BV s im BR-Büro abgeheftet und sind für jeden einsehbar.

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