Hallo zusammen!

Wir haben folgende Frage. Aus sicherer Quelle haben wir erfahren, dass unsere GF eine sog. Spindkontrolle durchführen will, dies soll bei allen MA durchgeführt werden. Nun zu unserer Frage, hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht oder nicht? Wenn ja aus welchem § resultiert das. Die Kontrollen sollen gemacht werden, weil bestimmte Arbeitsbekleidungsstücke wieder abgegeben werden sollen (sind sozusagen geleast) und unsere MA sich nicht darum kümmern wenn man sie fragt. Es geht dabei nicht um Diebstahl oder so.

Für schnelle Rückantwort, vielen Dank im voraus