Recht auf eine Sekretärin - für den BRV?
Guten Morgen an alle,
nach welchen Kriterien hat der Betriebsrat das Recht auf eine Sekretärin für den BRV? Habe in verschiedenen Büchern nachgeschaut konnte aber nichts Handfestes finden! Was muss alles erfüllt sein?
Gruß
Sale
Community-Antworten (3)
26.02.2007 um 10:58 Uhr
Hallo Salepf, nach §40 Abs.2 BetrVG.
26.02.2007 um 10:59 Uhr
@ salepf ,
erstmal Erinnerung an AGG !!! Ein Sekretär täts doch auch !!!!
zweitens : www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1003
26.02.2007 um 11:02 Uhr
Hallo Salepf,
Der Betriebsrat sollte sich auch in Sachen Büropersonal nicht auf Experimente einlassen. Das Angebot des Personalchefs, seine Sekretärin werde gern die Briefe für den Betriebsrat mitschreiben, ist sicher sehr nett gemeint, aber nicht akzeptabel. Wo Büropersonal verweigert wird, sollte man Briefe nicht zu Hause schreiben, sondern im Büro - und auch selbst. Das erfordert evtl. mehr Freistellung nach § 37 Abs. 2 von der beruflichen Tätigkeit, kostet also viel Arbeitszeit und stärkt die Bereitschaft, dem Betriebsrat lieber doch eine Bürokraft seiner Wahl zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat ist nicht gehalten, Hilfskräfte zu beschäftigen, die der Arbeitgeber ihm zuweist. Er hat das Recht, eine Bürokraft seines Vertrauens zu wählen und mit seinen Arbeiten zu befassen ( BAG vom 5. März 1997, 7 ABR 3/96 ). Hilfskräfte des Betriebsrats sind vom Arbeitgeber zu bezahlen, unterliegen aber der Weisungsbefugnis des Betriebsrats.
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