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Freistellung - ab wann gibt es die ?

H
huiwodu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich bin neugewählter Betriebsratsvorsitzender und stehe wahrscheinlich vor einer freistellung. Die mit einem problem behaftet ist "Mitarbeiterzahl" 198. Was könnt ihr mir dazu sagen???

6.104014

Community-Antworten (14)

T
Tulpen

24.02.2007 um 15:23 Uhr

Du kannst dich erst ab 200 MA freistellen lassen . Aber du kannst dich jederzeit im Betrieb abmelden um BR-Arbeit zu machen. d.h. du gehst an deinen Arbeitsplatz dort meldest du dich ordnungsgemäß für ??? Std ab um deine BR-Arbeit zu verrichten.

F
Fayence

24.02.2007 um 15:34 Uhr

huiwodu,

die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Du wirklich nur vor einer "wahrscheinlichen Freistellung" stehst!

Die Aussage von Tulpen ist allerdings nicht ganz korrekt!

Der §38 Abs.1 BetrVG spricht von einer Mindestfreistellung eines BRMs in Betrieben mit in der REGEL mehr als 200 beschäftigten Arbeitnehmern; aber keine Regel ohne Ausnahme! Kommt also auf Eure Argumentation und Euren AG an.

L
Lotte

24.02.2007 um 17:35 Uhr

huiwodu, jetzt heißt es Argumente sammeln und manchmal hilft es auch, dass alle BRM die Arbeit unter sich aufteilen und der § 37 (2) umfangreich genutzt wird. Überlegt Euch gut, ob Ihr wirklich eine Freistellung wollt und wie Ihr die Arbeit dann verteilt, denn in vielen Gremien gibt es dann einen der viel, fast alles macht und die anderen machen kaum etwas.

L
lolus

24.02.2007 um 18:09 Uhr

@ Lotte, genauso geht`s mir! Ich bin freigestellt (völlig, auch vom Betriebsrat). Habe Alles am Hals und die Anderen 8 sind nicht bereit Fortbildungen zu besuchen. Stattdessen immer wieder die Frage "Wo steht denn das? Stimmt das so?).

Gruß Axel

M
Mona-Lisa

24.02.2007 um 18:17 Uhr

@lolus, da wird's doch mal Zeit was zu ändern, oder meinst du nicht? :-))

L
lolus

24.02.2007 um 18:49 Uhr

@ huiwodu, gesetzlich ist die Grenze bei 200 MA, beweißt dem AG halt euren Aufwand für BR-Arbeit.

@ Mona-Lisa, Falscher FRED. Neuer?

Gruß Axel

W
wosp

24.02.2007 um 18:54 Uhr

Hallo

Rede mit deinem Arbeitgeber und versuche mal eine Teilfreistellung zu erhalten.

Mehr dazu steht im Betriebsverfassungsgesetz.......in den Kommentaren

M
Mona-Lisa

24.02.2007 um 19:16 Uhr

@lolus, nix falscher FRED!
DU hast dich doch bei Lotte beschwert, dass du alles am Hals hast... Oder gefällt du dir in deiner "Unverzichtbarkeit"? ;-))

L
lolus

24.02.2007 um 20:17 Uhr

@ Mona-Lisa, hier ging es ursprünglich um die Möglichkeit einer Freistellung. Deshalb neuer fred.

Gruß Axel

M
Mona-Lisa

24.02.2007 um 20:27 Uhr

@lolus, "...hier ging es ursprünglich um die Möglichkeit einer Freistellung..."

... das hat sogar die "olle Lädi" aus dem Louvre mitbekommen! ;-))

K
Kölner

25.02.2007 um 00:50 Uhr

@lolus "Ich bin freigestellt (völlig, auch vom Betriebsrat)." Dieser Satz ist der reinste Anachronismus im sinnfreisten Sinne. :-))

S
sphinx

25.02.2007 um 13:13 Uhr

@ Kölner

"Anachronismus" ???

Mein Eindruck ist, dass es leider ausgesprochen modern ist , dass in vielen Gremien nur noch einzelne engagiert sind und der Rest vornehmlich auf seinen Kündigungsschutz baut...

Liebe Grüße

B
betriebsratten

26.02.2007 um 11:55 Uhr

@sphinxs

stimmt...

B
Bergmann

26.02.2007 um 12:12 Uhr

@ sphinx ,

nicht zu vergessen--die Querschiesser und die Heckenschützen (obwohl die sich ja bewegen !!!) !!!

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