Erstellt am 14.12.2018 um 08:33 Uhr von Cyber99
Hallo UdoWoe,
WA-Mitglieder können durch BR-Beschluss jederzeit ohne Angabe von Gründen abberufen werden. Wenn Ihr mehrheitlich der Meinung seid, dass dieses WA-Mitglied nicht passt, dann geht es nur über diesen Weg. Aber trotzdem im Vorfeld immer den vernünftigen Dialog suchen - auch wenn´s manchmal nichts bringt.
Erstellt am 14.12.2018 um 10:33 Uhr von alraune
Wenn WA -Wirtschaftsausschuß bedeutet, dann kann man ihn per Beschluß aus dem Ausschuß rausholen. Wenn WA -Wahlausschuß bedeutet, dann kann der BR ihn nicht mahr rausholen. Das geht nur per Gericht.
Erstellt am 14.12.2018 um 21:29 Uhr von alterMann
Immerhin: Der Kollege hat Dich gefragt, was Du von ihm hältst. Du hast ihm eine klare Antwort gegeben. Hast Du auch gefragt, was er von Dir hält? Möglicherweise wäre das eine nette Basis für einen interessanten Austausch und für ein ausgeglicheneres Miteinander..
Erstellt am 17.12.2018 um 09:17 Uhr von UdoWoe
@alterMann
Hallo alter Mann, das er mich gefragt hat, dass hat mich ja schon gewundert. Ich war so überrascht, dass ich ihm die Frage was er von mit hält nicht gestellt hatte.
Ich habe jetzt von einem anderen GBR-Mitglied gehört, dass er angeblich viel auf meine Meinung zählt.
Leider hat der Kollege aber dem WA (Wirtschaftsausschuß) wieder einen Tritt in den Hintern gegeben, indem er eine Mail an den GBR-Vorsitzenden geschrieben und sich über den WA beschwert hat. Leider liegt mit diese Mail nicht vor. Ich wurde jedoch telefonisch unterrichtet. Dieser Umgang erschwert natürlich allen die Arbeit im WA. Das wir einiges anders machen müssen, dies ist den "alten" WA-Mitgliedern klar. Nur kann und will ich nicht auf Paragrafen herumreiten und die GL damit vor den Kopf stossen. Das nenne ich keine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Deswegen hoffe ich noch auf Tipps und Anregungen wie andere BRs/GBRs und WAs mit solchen Mitgliedern umgegangen sind.
Trotzdem schon mal Danke an alle und eine entspannte Vorweihnachtszeit.
Erstellt am 17.12.2018 um 09:52 Uhr von celestro
"Nur kann und will ich nicht auf Paragrafen herumreiten und die GL damit vor den Kopf stossen. Das nenne ich keine vertrauensvolle Zusammenarbeit."
Ich hoffe ich verstehe diese beiden Sätze falsch ...
Erstellt am 17.12.2018 um 10:08 Uhr von UdoWoe
@celestro
Ich habe mich vielleicht unklug ausgedrückt. Klar muss der GL sein, auf welcher Rechtsgrundlage ich meine Auskunftsansprüche (Mitbestimmung im kompletten Sinne gemeint) begründe.
Nur der Kollege aus dem WA will einen zwei Seiten langen Brief verfassen, welcher in jedem zweiten Satz einen Paragrafen mit ausführlichster Begründung enthält. Sorry, aber dass ist nicht mein Arbeitsstil und hat auch nichts mit Vertrauensvoller Arbeit zu tun. Dass kann man dann machen, wenn der AG bzw. die GL nicht zur Zusammenarbeit bereit ist bzw. Auskünfte verweigert. Ich kann, um mal eine Redewendung zu nutzen: "Nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen".
Dass wir einiges anderes machen müssen: Ja. Ohne Frage. Aber nicht so.
Hoffe es etwas klarer ausgedrückt zu haben. Wir bekommen ja Auskünfte, aber nicht so wie der Kollege das gerne hätte. Ich denke da sollte man auch erstmal auf die GL zugehen und in einem netten und höfflichen Ton um Auskunft und Änderungen bitten.
Erstellt am 17.12.2018 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Da ist ein WiA Mitglied mit der Arbeit im WiA unzufrieden und das "erschwert natürlich allen die Arbeit im WiA"?
Und Dir liegt diese Mail "leider" nicht vor?
Was hindert Dich daran mit dem Kollehen ein Gespräch zu führen, was man im WiA (moglicherweise) besser machen kann?
Was hindert den WiA Vorsitzenden daran, diesen Kollegen mal zu bitten, ein Diskussionspapoer zur Zusammenarbeit im WiA zu entwickeln?
Erstellt am 17.12.2018 um 10:15 Uhr von celestro
"Nur der Kollege aus dem WA will einen zwei Seiten langen Brief verfassen, welcher in jedem zweiten Satz einen Paragrafen mit ausführlichster Begründung enthält."
finde ich gar nicht schlecht und macht auch deutlich, daß Ihr Eure Rechte kennt. Man kann so einen Brief natürlich aggressiv formulieren oder "nett".