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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachteilsausgleich für BR! Gehalt vergl. Kollegen anpassen! Wie???

A
anjab
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich habe mal wieder ein Problem. Bin wohl zu blöde den Fitting zu lesen... Ich finde nichts über Nachteilsausgleich für Betriebsräte (Gehaltsanpassung an vergleichbare Kollegen). wer kann uns hier helfen? Fall: Wir hatten Einsicht in die Lohn-und Gehaltsgefüge. Hier stellten wir wahnsinnige Unterschiede fest. Alles BR´s waren beanachteiligt! Nun möchten sich einige BR´s anpassen lassen.

Frage: welcher §??? Wie geht man geschickt vor?

PS: Uns ist natürlich bekannt, über diese Liste stillschweigen zu bewahren.

Besten Dank

Anja und Kollegen

6.83303

Community-Antworten (3)

K
Kölner

23.02.2007 um 17:00 Uhr

@anjab § 78 BetrVG

K
Kassandrra

23.02.2007 um 17:57 Uhr

Normalerweise sucht sich der AG einen sog. Vergleichsmitarbeiter zu jedem BR. Dieser hat die gleiche Qualifikation etc.. Je nachdem, wie sich dieser Vergleichs-MA entwickelt, sollte auch der BR mitgezogen werden. Das ist ein sinnvoller Weg, um ein Gespür für das richtige Gehalt zu bekommen, da BRe ja auch nicht begünstigt werden dürfen. Sind denn bei den anderen MA auch welche dabei, die Eurer Ansicht nach zu niedrig eingestuft wurden?

M
mille

24.02.2007 um 19:02 Uhr

Ich habe hier ein Urteil gefunden. Schaut es euch mal an ob es weiterhilft.

http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2005_031

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