Nachteilsausgleich für BR! Gehalt vergl. Kollegen anpassen! Wie???
Hallo zusammen! Ich habe mal wieder ein Problem. Bin wohl zu blöde den Fitting zu lesen... Ich finde nichts über Nachteilsausgleich für Betriebsräte (Gehaltsanpassung an vergleichbare Kollegen). wer kann uns hier helfen? Fall: Wir hatten Einsicht in die Lohn-und Gehaltsgefüge. Hier stellten wir wahnsinnige Unterschiede fest. Alles BR´s waren beanachteiligt! Nun möchten sich einige BR´s anpassen lassen.
Frage: welcher §??? Wie geht man geschickt vor?
PS: Uns ist natürlich bekannt, über diese Liste stillschweigen zu bewahren.
Besten Dank
Anja und Kollegen
Community-Antworten (3)
23.02.2007 um 17:00 Uhr
@anjab § 78 BetrVG
23.02.2007 um 17:57 Uhr
Normalerweise sucht sich der AG einen sog. Vergleichsmitarbeiter zu jedem BR. Dieser hat die gleiche Qualifikation etc.. Je nachdem, wie sich dieser Vergleichs-MA entwickelt, sollte auch der BR mitgezogen werden. Das ist ein sinnvoller Weg, um ein Gespür für das richtige Gehalt zu bekommen, da BRe ja auch nicht begünstigt werden dürfen. Sind denn bei den anderen MA auch welche dabei, die Eurer Ansicht nach zu niedrig eingestuft wurden?
24.02.2007 um 19:02 Uhr
Ich habe hier ein Urteil gefunden. Schaut es euch mal an ob es weiterhilft.
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