Erstellt am 22.02.2007 um 16:27 Uhr von paula
interessenausgleich mit Namensliste fällt mir da ein. Aber ein BR der sich in der Situation darauf einläßt gehört geschlagen. Wir sprechen hier schließlich nicht über eine Branche in der die Betriebe mit dem Rücken zur Wand stehen.
Aber soll das wirklich über Kündigungen in der Auffanggesellschaft laufen? Oder wie oder was? In die Auffanggesellschaft komme ich ja eigentlich nicht ohne mein Zutun...
Erstellt am 22.02.2007 um 16:45 Uhr von w-j-l
In der AIB 1/2007 ist dazu ein Artikel von Däubler zu lesen. Seite 25: Diskriminierung wegen Alters.
Ein Satz daraus:
"Der AG ist zudem verpflichtet, das Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Alters hinzunehmen."
Eine Vereinbarung die solche "Auswahlkriterien" für Personalabbau enthielte, wäre m.E. rechtswidrig.
Verstoß gegen AGG als Argument der AN ggf. im Kündigungsschutzprozess....
Erstellt am 22.02.2007 um 17:32 Uhr von w-j-l
..... auch wieder wahr. Beispiele gibt es ja.
Ich kenne gut abgefundene und bezahlte IBM-Frührentner, die schon seit 8 Jahren ihren Hobbys nachgehen und in diesem Jahr gerade ihren 60. feiern.
Mir hat leider noch niemand ein passendes Angebot gemacht.
Erstellt am 22.02.2007 um 17:52 Uhr von paula
@w-j-l
Die Diskriminierung wegen des Alters ist aber eine ganz interessante Sache im Zuisammenhang mit dem AGG. man darf nicht vergessen, dass das AGG wohl in einem Punkt europarechtswidrig ist! Das AGG will ja das KSchG unberührt sehen. Aber das hat Europa sooo nicht gerade vorgesehen.
Dann stellen sich aber mehrere Frage von denen eine ist, ob ich das alter bei der Kündigung in der heutigen Form überhaupt berücksichtigen kann. Ich brauche ja einen Grund damit das Alter berücksichtigt werden kann ... den gibt es auch und zwar die Vermittlungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Soweit so gut, ABER unterscheidet sich ein 49jähriger AN von einem 52jährigen AN? Wohl kaum und damit wäre bei der Auswahl in einem solchen Fall zwischen diesen beiden AN ohne die Berücksichtigung des Alters vorzunehmen.
Was Deine Auswahlrichtlinie angeht: für Kündigungen können zwar Auswahlrichtlinien vereinbart werden aber nicht am KSchG vorbei. Also wenn ich andere Punkte bewerte wird das wohl vorm ArbG nicht halten. Deshalb mein Hinweis auf die Namensliste, da der Prüfungsmaßstab für ArbG durch den Gesetzgeber eingeschränkt wurde....
Aber ich bin dann bei Ramses: alles eine Frage des Preises und damit dann auch einvernehmlich. Und mit willen des AN geht schließlich alles....
Erstellt am 23.02.2007 um 11:11 Uhr von w-j-l
@ Ramses II
"98/99 gab es aber die legendären "70er Programme" bereits nicht mehr!"
Es gab aber wohl lokal immer noch "Möglichkeiten". Ich wohne im Dunstkreis der IBM hier in BB/SiFi.
@paula
ich habe nichts von Auswahlrichtlinien geschrieben..... ich habe nur über die Frage von "schwabennase" im Zusammenhang mir Betriebsvereinbarungen spekuliert, und dann auf den AIB-Artikel verwiesen.
Grundsätzlich schreibst Du ja nix anderes, als ich dazu gesagt habe.
Erstellt am 23.02.2007 um 12:22 Uhr von paula
@w-j-l
ich habe Dir ja auch nicht widersprochen sondern Deinen Hinweis als interessant gefunden. Ist nämlich ein herrliches Gebiet. ich glaube das hat ein arbeitsloser Jurist erfunden...
Erstellt am 23.02.2007 um 12:43 Uhr von w-j-l
....arbeitsloser Jurist ....
wenn man das einschlägige Berufsbeamtentum in den zuständigen Ministerien so nennen will.... gebe ich Dir recht.
Erstellt am 23.02.2007 um 14:19 Uhr von paula
@ w-j-l
die haben es erfunden und über die Qualität kann man sich ja mal eine eigene Meinung bilden. Sehr informativ ist hier die Seite www.thuesing.eu
nett ist auch www.agg-hopping.de
da sieht man die stilblüten die das treibt
Erstellt am 23.02.2007 um 17:48 Uhr von w-j-l
In welcher Ecke von Deutschland können sich denn solche Gerüchte festsetzen?
Komm mal nach BB. Dann kannst Du ein Musterbeispiel von verkehrsplanerischem Chaos und betonverbauter Innenstadt kennenlernen. Ein Anschlag à la WTC würde hier echte Chancen bieten.
Erstellt am 23.02.2007 um 18:28 Uhr von Fayence
w-j-l,
aber BB hat auch gewisse reizvolle Ecken, die solltest Du nicht einfach so unter den Teppich kehren! :-))
Erstellt am 23.02.2007 um 19:13 Uhr von w-j-l
Naja, Fayence,
falls Du den Altstadt-Teil meinst: der ist schon arg eng begrenzt