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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reihenfolge von Entlassungen?

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schwabennase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gemeinde,

eine Bekannte von mir arbeitet in der Auffangorganisation einer großen Versicherungsfirma, die Personal abbauen will. Die Unternehmensleitung liess nun mitteilen, dass Sie im Rahmen des Personalabbaus nicht vor hat, nach Betriebszugehörigkeit und Alter, sondern nach Fähigkeit der MA zu gehen. Sie wollen junge, dynamische MA behalten und dafür lieber ältere, nicht mehr son leistungsfähige Mitarbeiter entlassen. Mir sträubt sich hier das Nackenfell ... . Ist so etwas in Deutschland möglich? Eigentlich gilt ja Betriebstzgehörigkeit, Alter, Grad der Behinderung und Unterhaltspflicht bei der Auswahl. Meine Frage: Kann ein Betriebsrat in Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung diese Festlegung z-B. durch eine Betriebsvereinbarung aushebeln???

5.320011

Community-Antworten (11)

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paula

22.02.2007 um 17:27 Uhr

interessenausgleich mit Namensliste fällt mir da ein. Aber ein BR der sich in der Situation darauf einläßt gehört geschlagen. Wir sprechen hier schließlich nicht über eine Branche in der die Betriebe mit dem Rücken zur Wand stehen.

Aber soll das wirklich über Kündigungen in der Auffanggesellschaft laufen? Oder wie oder was? In die Auffanggesellschaft komme ich ja eigentlich nicht ohne mein Zutun...

W
w-j-l

22.02.2007 um 17:45 Uhr

In der AIB 1/2007 ist dazu ein Artikel von Däubler zu lesen. Seite 25: Diskriminierung wegen Alters.

Ein Satz daraus: "Der AG ist zudem verpflichtet, das Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Alters hinzunehmen."

Eine Vereinbarung die solche "Auswahlkriterien" für Personalabbau enthielte, wäre m.E. rechtswidrig.

Verstoß gegen AGG als Argument der AN ggf. im Kündigungsschutzprozess....

W
w-j-l

22.02.2007 um 18:32 Uhr

..... auch wieder wahr. Beispiele gibt es ja.

Ich kenne gut abgefundene und bezahlte IBM-Frührentner, die schon seit 8 Jahren ihren Hobbys nachgehen und in diesem Jahr gerade ihren 60. feiern.

Mir hat leider noch niemand ein passendes Angebot gemacht.

P
paula

22.02.2007 um 18:52 Uhr

@w-j-l

Die Diskriminierung wegen des Alters ist aber eine ganz interessante Sache im Zuisammenhang mit dem AGG. man darf nicht vergessen, dass das AGG wohl in einem Punkt europarechtswidrig ist! Das AGG will ja das KSchG unberührt sehen. Aber das hat Europa sooo nicht gerade vorgesehen.

Dann stellen sich aber mehrere Frage von denen eine ist, ob ich das alter bei der Kündigung in der heutigen Form überhaupt berücksichtigen kann. Ich brauche ja einen Grund damit das Alter berücksichtigt werden kann ... den gibt es auch und zwar die Vermittlungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Soweit so gut, ABER unterscheidet sich ein 49jähriger AN von einem 52jährigen AN? Wohl kaum und damit wäre bei der Auswahl in einem solchen Fall zwischen diesen beiden AN ohne die Berücksichtigung des Alters vorzunehmen.

Was Deine Auswahlrichtlinie angeht: für Kündigungen können zwar Auswahlrichtlinien vereinbart werden aber nicht am KSchG vorbei. Also wenn ich andere Punkte bewerte wird das wohl vorm ArbG nicht halten. Deshalb mein Hinweis auf die Namensliste, da der Prüfungsmaßstab für ArbG durch den Gesetzgeber eingeschränkt wurde....

Aber ich bin dann bei Ramses: alles eine Frage des Preises und damit dann auch einvernehmlich. Und mit willen des AN geht schließlich alles....

W
w-j-l

23.02.2007 um 12:11 Uhr

@ Ramses II "98/99 gab es aber die legendären "70er Programme" bereits nicht mehr!"

Es gab aber wohl lokal immer noch "Möglichkeiten". Ich wohne im Dunstkreis der IBM hier in BB/SiFi.

@paula

ich habe nichts von Auswahlrichtlinien geschrieben..... ich habe nur über die Frage von "schwabennase" im Zusammenhang mir Betriebsvereinbarungen spekuliert, und dann auf den AIB-Artikel verwiesen. Grundsätzlich schreibst Du ja nix anderes, als ich dazu gesagt habe.

P
paula

23.02.2007 um 13:22 Uhr

@w-j-l

ich habe Dir ja auch nicht widersprochen sondern Deinen Hinweis als interessant gefunden. Ist nämlich ein herrliches Gebiet. ich glaube das hat ein arbeitsloser Jurist erfunden...

W
w-j-l

23.02.2007 um 13:43 Uhr

....arbeitsloser Jurist ....

wenn man das einschlägige Berufsbeamtentum in den zuständigen Ministerien so nennen will.... gebe ich Dir recht.

P
paula

23.02.2007 um 15:19 Uhr

@ w-j-l

die haben es erfunden und über die Qualität kann man sich ja mal eine eigene Meinung bilden. Sehr informativ ist hier die Seite www.thuesing.eu

nett ist auch www.agg-hopping.de

da sieht man die stilblüten die das treibt

W
w-j-l

23.02.2007 um 18:48 Uhr

In welcher Ecke von Deutschland können sich denn solche Gerüchte festsetzen?

Komm mal nach BB. Dann kannst Du ein Musterbeispiel von verkehrsplanerischem Chaos und betonverbauter Innenstadt kennenlernen. Ein Anschlag à la WTC würde hier echte Chancen bieten.

F
Fayence

23.02.2007 um 19:28 Uhr

w-j-l,

aber BB hat auch gewisse reizvolle Ecken, die solltest Du nicht einfach so unter den Teppich kehren! :-))

W
w-j-l

23.02.2007 um 20:13 Uhr

Naja, Fayence, falls Du den Altstadt-Teil meinst: der ist schon arg eng begrenzt

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