Hallo Gemeinde,

eine Bekannte von mir arbeitet in der Auffangorganisation einer großen Versicherungsfirma, die Personal abbauen will. Die Unternehmensleitung liess nun mitteilen, dass Sie im Rahmen des Personalabbaus nicht vor hat, nach Betriebszugehörigkeit und Alter, sondern nach Fähigkeit der MA zu gehen. Sie wollen junge, dynamische MA behalten und dafür lieber ältere, nicht mehr son leistungsfähige Mitarbeiter entlassen. Mir sträubt sich hier das Nackenfell ... . Ist so etwas in Deutschland möglich? Eigentlich gilt ja Betriebstzgehörigkeit, Alter, Grad der Behinderung und Unterhaltspflicht bei der Auswahl. Meine Frage: Kann ein Betriebsrat in Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung diese Festlegung z-B. durch eine Betriebsvereinbarung aushebeln???