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Geheimhaltungspflicht - bei Einstellung?

KS
kranke Schwester
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Bei uns ist schon längere Zeit eine Stelle frei. Immer wieder wurde ich von Mitarbeitern gefragt, wann diese besetzt wird. Wir als BR haben bereits einer Einstellung ab dem 01.04.2007 zugestimmt. Meine Frage ist: Bin ich berechtigt, dies den Mitarbeitern mitzuteilen ? Vielen Dank im voraus!

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

22.02.2007 um 14:35 Uhr

Dagegen spricht m.E. nichts. Der Umfang der Vertraulichkeit bei personellen Einzelmaßnahmen ist im §99(1) letzter Satz beschrieben.

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