Mitbestimmungsrecht Änderung Aufbauorganisation
Hallo zusammen,
die Firma möchte eine Matrixorganisation einführen. Viele Abteilungen in Deutschland sollen dann auf europäischer Ebene gebündelt werden.
Beispiel:
IT Deutschland, IT Italien und IT Spanien werden zur IT Europa zusammen gefasst. Die Mitarbeiter in allen Ländern bleiben bestehen, jedoch werden die Projekte und (Ressourcen-)Einsatzplanungen auf europäischer und nicht mehr lokal vorgenommen.
Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht oder einzig allein ein Informations- und Beratungsrecht?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Peter Silie
Community-Antworten (1)
16.09.2016 um 15:21 Uhr
Zunächst nur Information. Wenn diese "umfassend" genug ist, kann der BR prüfen, ob sich bei der Umsetzung der Maßnahme doch an der einen oder anderen Stelle Punkte der Mitbestimmung ergeben.
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