die Firma möchte eine Matrixorganisation einführen.
Viele Abteilungen in Deutschland sollen dann auf europäischer Ebene gebündelt werden.
Beispiel:
IT Deutschland, IT Italien und IT Spanien werden zur IT Europa zusammen gefasst.
Die Mitarbeiter in allen Ländern bleiben bestehen, jedoch werden die Projekte und (Ressourcen-)Einsatzplanungen auf europäischer und nicht mehr lokal vorgenommen.
Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht oder einzig allein ein Informations- und Beratungsrecht?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Peter Silie
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Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten