Hallo Zusammen :)
ich bräuchte mal ein wenig sachkundige Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Uns als BR wurden Bewerbungsunterlagen für Einstellungen vorgelegt. Ganz wie in § 99 BetrVG vorgeschrieben. Bei Durchsicht der Unterlagen stellten wir fest, dass es einen Personalfragebogen gibt, der bei den Bewerbungsgesprächen benutzt wurde, dem der BR aber nicht nach § 95 BetrVG zugestimmt hatte. Der Existenz dieses Fragebogens war dem BR bisher gar nicht bekannt. Meine Frage nun: Ist dieses Bewerbungsverfahren damit hinfällig und muss wiederholt werden?
Danke im Voraus!