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Regelungen, die für das gesamte Unternehmen gelten?

K
Kassandrra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Firma hat 3 Betriebe: einen großen (> 500 AN ), einen kleinen (3 AN) und einen mit noch 10 AN. Letzterer wird wohl verkleinert auf unter 5 AN. Dann gibt es also keinen Gesamtbetriebsrat mehr. Wir wollen aber nicht als örtliches Gremium alle Regelungen für die Firma verhandeln müssen, da dort einige sind, die nur "hetzen" etc., sondern würden am liebsten in der bisherigen GBR-Besetzung auch künftig verhandeln. Was können wir da tun???

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Community-Antworten (4)

W
Waschbär

22.02.2007 um 02:44 Uhr

Kassandrra, euch gut absprechen... ? oder lernen entscheidungen zu treffen,die nicht allen schmecken...

A
Angi1

22.02.2007 um 10:51 Uhr

Hallo Kassandrra,

im Fitting zu § 9 RN 39 "Eine nach der Wahl eintretende Änderung der Arbeitnehmerzahl hat auf die Größe des BR keine Auswirkung. Etwas anderes gilt nur für die Sonderfälle, dass 24 Monate nach der Wahl die Zahl der regelmäßig beschäfigten AN um mehr als die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist oder dass die Zahl der regelmäßig beschäftigten wahlberechtigten AN unter die Mindestgrenze von 5 AN sinkt. Im ersten Fall ist eine Neuwahl durchzuführen, im zweiten Fall entfällt ein BR."

Also bleibt euer GBR bis zum Stichtag wie gehabt erhalten. Vielleicht hat sich bis dahin dann noch einiges geändert.

MfG Angi1

W
w-j-l

22.02.2007 um 11:06 Uhr

Angi, hast Du eigentlich auch gelesen, was Du da zitiert hast?

A
Angi1

22.02.2007 um 11:16 Uhr

@Ramses II @ w-j-l

Sorry, ich habe die 24 Monate auch für diesen Fall gelesen.

Angi1

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