Erstellt am 22.02.2007 um 01:44 Uhr von waschbär
Kassandrra,
euch gut absprechen... ?
oder lernen entscheidungen zu treffen,die nicht allen schmecken...
Erstellt am 22.02.2007 um 09:51 Uhr von Angi1
Hallo Kassandrra,
im Fitting zu § 9 RN 39
"Eine nach der Wahl eintretende Änderung der Arbeitnehmerzahl hat auf die Größe des BR keine Auswirkung. Etwas anderes gilt nur für die Sonderfälle, dass 24 Monate nach der Wahl die Zahl der regelmäßig beschäfigten AN um mehr als die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist oder dass die Zahl der regelmäßig beschäftigten wahlberechtigten AN unter die Mindestgrenze von 5 AN sinkt. Im ersten Fall ist eine Neuwahl durchzuführen, im zweiten Fall entfällt ein BR."
Also bleibt euer GBR bis zum Stichtag wie gehabt erhalten. Vielleicht hat sich bis dahin dann noch einiges geändert.
MfG
Angi1
Erstellt am 22.02.2007 um 10:06 Uhr von w-j-l
Angi,
hast Du eigentlich auch gelesen, was Du da zitiert hast?
Erstellt am 22.02.2007 um 10:16 Uhr von Angi1
@Ramses II
@ w-j-l
Sorry, ich habe die 24 Monate auch für diesen Fall gelesen.
Angi1