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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsvorsitzender des Amtes entheben - Wann und wie ?

Z
zero
Jun 2023 bearbeitet

Wann und wie kann ein Betriebsratsvorsitzender des Amtes enthoben werden ? Ist eine Abwahl durch den Betriebsrat möglich ?

6.893021

Community-Antworten (21)

D
Dudde

21.02.2007 um 18:38 Uhr

Top1 Abwahl des BRV

Top2 Neuwahl des BRV

Das geht in 5 Minuten über die Bühne, sogar in dessen Abwesenheit.:-)

Natürlich solltet ihr einen(e) als Nachfolger haben und die 2/3 Mehrheit der BRstimmen haben;-)

F
Fayence

21.02.2007 um 19:00 Uhr

"... und die 2/3 Mehrheit der BRstimmen haben;-)"

Hallo? Wo steht das denn??

D
Dudde

21.02.2007 um 19:34 Uhr

@ Fayence

Hast recht, einfache Mehrheit reicht.

Gruss Dudde

D
Dudde

21.02.2007 um 19:37 Uhr

Hätte auch schreiben können mit 2/3 ist man auf jeden fall auf der sicheren Seite, falls einer mal kalte Füsse bekommt.;-)

F
Fayence

21.02.2007 um 21:26 Uhr

Und, warum hast Du´s nicht? ;-))

P.S. In Anbetracht der sich derzeit häufenden Anfragen

"Wie werden wir unseren BRV los?" - "Wie kann ich mein Amt niederlegen?" - "Wie werden wir unseren BR los?" - "Wie werden wir ein BRM los?"

sollten wir doch einmal gemeinsam darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, einen entsprechenden Ratgeber zu veröffentlichen. Immerhin sind im Buchladen ja schon so Titel zu finden wie:

Wie werde ich meinen Husten los? Wie werde ich meinen Mann / meine Frau los? Wie werde ich meine Schulden los?

Aber einen Titel, der sich diesbezüglich mit Betriebsräten beschäftigt, gibt es derzeit noch nicht! Wäre bestimmt ein Kassenschlager...

L
Lemming49

21.02.2007 um 21:35 Uhr

Lieber Kollege. Ich habe mich mit Deiner Frage ausführlich befasst und verweise auf das BetrVG §23 (1) mindestens 1/4 aller wahlberechtigten Arbeitnehmer, der AG oder eine im Betrieb vertretende GW können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem BR oder die Auflösung des BR wegen nachweisbarer grober Verletzung) seiner gesetzlichen Pflichten beantragen Abs. (2) Wird der BR aufgelöst, so setzt das Arbeitsgericht unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein. § 16 Abs.2 gilt entsprechend eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht. Ihr müsst dem Vorsitzenden eine grobe Verletzung nachweisen. MfG Lemming49

F
Fayence

21.02.2007 um 21:41 Uhr

Lemming49,

so ganz gefruchtet hat Deine ausführliche Befassung mit der Fragestellung aber nicht....

Wenn Du in einer Kommentierung beim §27 BetrVG angekommen bist, meldest Du Dich nochmal, ja?

MfG Fayence

T
Tequilla

21.02.2007 um 22:44 Uhr

......stimmt, sehr viele Anfragen: Wie werde ich meinen BRV oder ein BR Mitglied los,......scheint in vielen BR's eine grundlegende Dynamik zu sein,...ich kenn's aus unserem BR auch.

W
Waschbär

22.02.2007 um 03:05 Uhr

zero, du kannst das von "meiner" haben die ist noch 3 wochen auf Kur ..... Warum will eigendlich jeder mit etwas Hirn diesen bescheierten Posten haben , der ist doch sowas von out ... und verdammt gefährlich...

D
Dudde

22.02.2007 um 13:10 Uhr

@ Waschbär

Da hast Du recht, wenn man aber einen "vorher nicht absehbaren" unfähigen BRV hat, muss man leider zu solchen Mitteln greifen.

Der neue hat es dann unheimlich schwer und braucht die volle Unterstützung des BR.

@ Ramses

Davon bin ich ausgegangen, da Zero keine angaben dazu gemacht hat.;-)

W
Waschbär

23.02.2007 um 00:57 Uhr

Dudde, wo war noch mal der unterschied zwischen unvorhersehbar und absehbar ?

sicher das der br so was machen muss... gibt es da nicht andere wege ...

bevor, jemannd zur abwahl steht sollte ,ihr dem menschen die möglichkeit geben, seine fähler einzusehen und er sollte die möglichkeit haben selber zu sagen o.k ich kann es nicht... wer will. finde ich im umgang,besser und dürfte die zusammen arbeit auch fruchtbarer machen .. so wegen eitelkeit ..

T
Tequilla

23.02.2007 um 18:18 Uhr

@Dudde

....vielleicht sollte man an dieser Stelle mal den Spruch kreiren: Jeder BR bekommt den Vorsitzenden den er Verdient.

Ansonsten denke ich tatsächlich weil sich diese Anfragen hier unangenehm häufen, - eventuell sollte man diese grundsätzlich und pauschal mal mit dem Satz beanworten: Wie finde ich mit meinen BR- Kollegen im Rahmen gruppendynamischer Prozesse eine (was Meinungsverschiedenheiten nicht ausschließt!) gemeinsame Basis im Interesse der Mitarbeiterschaft!

D
Dudde

23.02.2007 um 19:30 Uhr

@ Tequilla

Wenn das mal so einfach wäre, wäre die Welt wohl voller Farben.;-)

Gruss Dudde

T
Tequilla

23.02.2007 um 21:20 Uhr

@Dudde

.......das dies einfach wäre habe ich auch nicht behauptet,...aber vielleicht erstrebenswerter, als sich über ein Forum Ratschläge zu holen wie man jemanden los wird, ...aber was soll's,.....ist ja Eure Angelegenheit.

F
Fayence

23.02.2007 um 21:43 Uhr

Tequilla,

ich finde Deinen Vorschlag gut! ;-)

D
Dudde

23.02.2007 um 21:45 Uhr

@ Tequilla

In der Beziehung habe ich einen Ratschlag gegeben!!!!

Erstrebenswerter ist es allemal mit einander zu Diskutieren und eine Lösung zu finden, wenn dies allerdings zu keinem Ergebnis kommt.... bleibt leider nur das eine.

Es gibt ausserdem viele neue Betriebsräte die noch keine Schulung usw. besucht haben und sich auf diesem Wege ein wenig Hilfe holen, ist das so verwerflich? ich glaube nicht.

Ich bin froh das Du schon mit so viel Wissen Geboren wurdest.

Nice WE

Dudde

T
Tequilla

24.02.2007 um 09:37 Uhr

@Dudde

.....eben weil es so viele Betriebsräte ohne Schulung usw. gibt, wäre es doch eine vordringliche logisch/konstruktive Überlegung um sich zumindest mal Grundwissen, - auch im Umgang mit den durch die BR - Arbeit auftretenden zwischenmenschlichen Problemen, - in Schulungen usw. anzueignen , - anstatt schnell einen oder zwei als die "schlechten BR's" zu identifizieren und diese zu kanten.

Ich bin immer skeptisch wenn Leuten nach ein paar wenigen Monaten im Amt plötzlich einfällt, "BRM X oder BRM Y taugen nichts, die müssen weg, damit der Rest die guten sind", - diese Kollegen wurden ja immerhin auch von der Belegschaft gewählt, die können ja bei der Wahl nicht alle besoffen gewesen sein.

G0
Goldbaer 01

07.06.2023 um 08:38 Uhr

Hallo guten Morgen, Meine Frage : Kann ich eine Betriebsratmitglied/Vorsitzenden von seinem Amt erheben ? Er ist Busfahrer und hat seinen Führerschein durch Alkohol verloren 1,35 Promille. Keine der Kollegen weiß es auch der Chef nicht, aber es wissen nur zwei Kollegen und eine davon bin ich, und es belastet mich sehr. Er gaukelt allen vor, er hätte eine psychische Krankheit, und deswegen ist er krank. Was soll ich tun, weil er belügt ja alles im Moment

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XYZ68

07.06.2023 um 09:24 Uhr

Hier wäre ein neues Thema besser gewesen, aber was solls.

  1. Nun Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit. Wenn er Arbeitsunfähig geschrieben wurde, dann ist dies erst einmal so. Ich weiß nicht wie oft bei euch der Führerschein kontrolliert wird. Aber so lange er arbeitsunfähig ist, geht der Grund dafür niemanden etwas an. Falls er wieder arbeitsfähig wird, würde ich das Gespräch suchen, nach dem Motto, wenn du nicht selbst erklärst, dass du nicht mehr fahren darfst muss ich das tun. Bei Berufskraftfahrern hört für mich das Verständnis auf.
M
Moreno

07.06.2023 um 11:13 Uhr

Es geht Dich einfach nichts an!!!! Schlimm was sich einige Leute einbilden!

M
Muschelschubser

07.06.2023 um 13:47 Uhr

Hier steht nicht, ob der den Lappen wegen einmaliger Trunkenheit verloren hat, oder ob er alkoholkrank ist. Insofern bin ich gerade ein wenig vorsichtig mit Schlussfolgerungen.

Warum er AU ist, geht zunächst nur ihn selbst etwas an, es sei denn er möchte es aus freien Stücken jemandem offenbaren. Insofern kann das für den Gedanken einer Amtsenthebung auch überhaupt keine Rolle spielen.

Eine Amtsenthebung kann nur durch das Arbeitsgericht erfolgen, und auch nur wenn das Betriebsratsmitglied nachweislich seine Pflichten aus dem Mandat verletzt (vgl. §23 Abs. 1 BetrVG). Im Übrigen wird dort auch von einer groben Pflichtverletzung gesprochen - neben der Nachweisbarkeit muss also auch die Verhältnismäßigkeit gegeben sein.

Die Frage wird sein, wie es mit ihm nun auf seiner normalen Stelle weitergeht, und ob seine zukünftige Situation eine Mitarbeit im Betriebsrat erlaubt. Dann wird man beurteilen müssen, ob er der BR-Arbeit nachgehen kann, und wenn nicht - ob dies überhaupt den Schluss einer groben Pflichtverletzung zulassen würde.

Antragsberechtigt im Hinblick auf die Abberufung wären übrigens

  • der Betriebsrat
  • der Arbeitgeber
  • mindestens 1/4 der Belegschaft
  • eine im Hause vertretene Gewerkschaft

Hierbei muss man auch aufpassen: Antragsberechtigt ist jeweils nur derjenige, dem gegenüber die grobe Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Weil jemand wegen Alkoholismus AU ist, moralische Bedenken bestehen oder er kein gutes Außenbild abgibt, das sind alles keine rechtlich relevanten Gründe für eine Amtsenthebung.

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