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Betriebsratsdateien auf Arbeitplatzrecher verbieten?

A
alexander
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein junger Betriebsrat und haben mittlerweile so einige Probleme mit unserer GL. Ich bekam heute von unserer Geschäftsleitung mitgeteilt, dass ich (BRV) sämtliche Dateien die auch nur irgendwas mit dem BR zu tun haben auf meinem Arbeitsplatzrechner löschen muss. Die Betriebsratsarbeit hat nur noch auf dem BR Notebook zu erfolgen. Die Benutzung sämtlicher Speichermedien ist verboten. Der Datenaustausch ist ausschließlich über den E-Mail Verkehr zulässig. Wir wissen aber, dass der GV die Möglichkeit hat und die auch in Vergangenheit benutzt hat, die Mails zu überwachen. Wie sollen wir uns verhalten. Gruß Alexander

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Community-Antworten (14)

K
Konrad

21.02.2007 um 12:56 Uhr

Habt ihr bereits eine Betriebsvereinbarung zu E-Mail Nutzung und Datenschutz abgeschlossen? Ich sehe da dringend Regelbedarf nach § 80 u. 87 BetrVG und Datenschutzgesetz.

A
alexander

21.02.2007 um 13:56 Uhr

Danke für die Antwort.

Die GL hatte vor 2 Jahren, während unserer Betriebsratslosen Zeit (ca. 95MA), verboten privat den PC zu benutzen. Dieses mussten alle MA unterschreiben. Insofern hat sich eine BV erst einmal erledigt. Gruß Alexander

W
w-j-l

21.02.2007 um 14:24 Uhr

Hallo Alexander, dass ihr ein BR-Notebook habt, ist ja schon mal positiv. Die Gängelung wegen "Datenaustausch über Email" braucht ihr euch m.E. nicht gefallen zu lassen. Benutzung von Speichermedien verboten? Was denn? USB-Sticks? CDRs?... Wie will der AG das denn überwachen? Er hat keinerlei Zugriff auf euren BR-Notebook und das Kommunikationsverhalten unter den BR-Mitgliedern.

Eine grundlegende IT-Vereinbarung ist nie verkehrt. Das MBR ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil alle AN Verpflichtungen unterschrieben haben.

A
alexander

21.02.2007 um 14:40 Uhr

unter Speichermedien sind natürlich USB-Sticks, CDRs gemeint. Natürlich ist mir klar, dass die GL das nicht überwachen kann. Das ist auch nicht das Problem. Es ist aber einfacher und bequem, vom Arbeitsplatz einige Dinge, wie z.B. die Fragen in diesem Forum zu stellen. Kann die GL mir verbieten das so zu händeln. Gruß Alexander

W
w-j-l

21.02.2007 um 14:48 Uhr

Du nutzt des Internet bzw. den PC ja in diesem Falle nicht privat sondern als BR dienstlich, und die Nutzung des Internet scheint bei euch ja durchaus betriebsüblich zu sein.

Sie Dir allerdings klar darüber, dass Deine GL den Internetverkehr incl. jeder aufgerufenen url überwacht (bzw. überwachen kann), und Dich hier ggf. sicher identifizieren kann.

A
alexander

21.02.2007 um 15:03 Uhr

Ich bin auch der Meinung, dass die GL mir die BR-Recherche über meinen Arbeitsplatz-PC nicht verbieten kann, zumal das Notebook zurzeit noch im Schrank eingeschlossen ist, weil unser BR Zimmer noch in Arbeit ist und der Zeitaufwand wesentlich größer ist. Mein Problem ist, dass es keine Information habe, ob mir das die GL wirklich verbieten kann meinen PC zu benutzen. Ich bin beruflich mindestens 1-2 Stunden pro Tag im Internet. Gruß Alexander

K
Konrad

21.02.2007 um 15:30 Uhr

Dem BR steht es dienstlich zu, zur Recherche das Internet zu nutzen. Dazu gibt es auch schon BAG Urteile. Ich würde dieses Vorhaben offiziell dem AG mitteilen und es nicht heimlich tun. Ein generelles Verbot, könnte man als Behinderung der BR Arbeit interpretieren. Allerdings sollte dies auch mit dem BR Notebook möglich sein, kann man nicht ohne weiteres auf „seinen“ PC bestehen.

A
alexander

21.02.2007 um 15:44 Uhr

Danke für die Antworten. Das wir über unseren BR PC in Internet dürfen ist abgesegnet, mir ging es darum, meinen Arbeitsplatz PC zu benutzen. Ich denke, um die GL nicht zu provozieren, werde ich mir die Zeit nehmen das BR-Notebook in Gang zu werfen und alles damit erledigen. Gruß Alexander

P
paula

21.02.2007 um 18:50 Uhr

ich denke als BR sollte man diese Trennung auch begrüßen. BR-Arbeit hat nach der Abmeldung zu erfolgen. Wenn das hochfahren des Laptops mehr Zeit in Anspruch nimmt... Pech für den AG.

Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass es ganz klar wird, was Du gerade machst (BR oder arbeiten) und Du so nie in Erklärungsnot kommst.

@konrad "Dem BR steht es dienstlich zu, zur Recherche das Internet zu nutzen. Dazu gibt es auch schon BAG Urteile"

Eine etwas pauschale Sicht der Dinge! Das BAG sieht dies etwas differnziert....

L
Lemming49

21.02.2007 um 22:05 Uhr

Lieber Kollege Alexander, erst ein mal meinen Glückwunsch, daß Ihr einen BR auf die Beine gestellt habt, in der heutigen Zeit ist das schon eine Leistung. Zu Deinem Problem! Es gibt 2 Möglichkeiten, das Problem zu lösen.

  1. die weiche Möglichkeit:
    • die Fingerspitzengegefühl-Strategie
    • vielleicht gibt es bei dem Chef etwas, das für das er sich interessiert, was nicht mit der Firma
      zu tun hat
  2. Die harte Welle:
    • § 40 Abs. 2 EDV gestütze Kommunikation vgl,. LAG MÜnchen vom 25.11.1993
    • § 75 Persönlichkeitsrecht, siehe BetrVG, NZA, 92, 307 abhören von Telefongesprächen
    • § 75 Abs. 11 gerichtliche Unterlassungsklage ( muß der AG alles bezahlen)
    • § 76 anrufen der Einigungsstelle
    • § 78 unzulässige Behinderung der BR - Tätigkeit, objektive feststellbare Beeinträchtigung werden nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 auf Anfrage des BR strafrechtlich verfolgt Ein Antrag nach § 23 Abs.3 kann zusätzlich gestellt werden
    • § 3 BDSG Ziff. 3 (b) / 5 (8) Hinzuziehung des Datenschutzbeauftragten Eurer Region
    • § 39 BDSG Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einen Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen

Für dies alles muss der AG aufkommen und wenn er merkt, das Ihr eine verschworenen BR-Gemeinschaft seid, wird er sich bestimmt anderweitig befragen und dabei feststellen, das es besser ist mit einem BR zusammen zuarbeiten, als im Dauerclinch zu liegen. Denn alles was er gegen Euch unternimmt, geht an seine Kasse und dann geht seine Provision irgendwann auch einmal herunter. Haltet durch, ich wünsch es Euch!!!!!!!!! MfG Lemming49 Bettriebsrat

P
paula

22.02.2007 um 00:34 Uhr

es kommt immer auf die Situation an:

aber in der Regel wirst Du wenn Du diese harte Linie durchgezogen hast verbrannte Erde haben! Und aus dem Loch kommt man nur sehr schwer wieder raus. Ich habe des leider schon in einigen Betrieben gesehen. Gute Nacht!

W
Waschbär

22.02.2007 um 02:53 Uhr

paula, dir auch eine rühige und schöne nacht meine liebe paula....

N
nadine

22.02.2007 um 08:01 Uhr

Hallo Alexander,

wenn Ihr einen einen Rechner für die BR-Arbeit bekommen habt, ist doch super! Wenn Ihr dann noch einen Raum bekommt umso besser! Die Trennung von BR-Arbeit und Tagesgeschäft ist aber auch sinnvoll. Bei uns ist das auch so und funktioniert gut. Bei einer eindeutigen Regelung gibt es doch auch keine Diskussionen. Sinnvoll ist es doch in jedem Fall die BR-Arbeit immer nur mit dem BR-PC zu erledigen, dann haben alle BR-Mitglieder die gleichen Voraussetzungen.

Viele Grüße Nadine

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