Erstellt am 21.02.2007 um 11:56 Uhr von Konrad
Habt ihr bereits eine Betriebsvereinbarung zu E-Mail Nutzung und Datenschutz abgeschlossen? Ich sehe da dringend Regelbedarf nach § 80 u. 87 BetrVG und Datenschutzgesetz.
Erstellt am 21.02.2007 um 12:56 Uhr von Alexander
Danke für die Antwort.
Die GL hatte vor 2 Jahren, während unserer Betriebsratslosen Zeit (ca. 95MA), verboten privat den PC zu benutzen. Dieses mussten alle MA unterschreiben. Insofern hat sich eine BV erst einmal erledigt.
Gruß
Alexander
Erstellt am 21.02.2007 um 13:23 Uhr von betriebsratten
Sehe ich nicht als erledigt an...gibt noch einiges zu regeln
Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Weitere Infos
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-88D3CD35/hbs/hs.xsl/show_product_hbs.html?productfile=HBS-002662.xml
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-88D3CD35/hbs/hs.xsl/show_product_hbs.html?productfile=HBS-002325.xml
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-88D3CD35/hbs/hs.xsl/show_product_hbs.html?productfile=HBS-002665.xml
Erstellt am 21.02.2007 um 13:24 Uhr von w-j-l
Hallo Alexander,
dass ihr ein BR-Notebook habt, ist ja schon mal positiv. Die Gängelung wegen "Datenaustausch über Email" braucht ihr euch m.E. nicht gefallen zu lassen.
Benutzung von Speichermedien verboten? Was denn? USB-Sticks? CDRs?... Wie will der AG das denn überwachen? Er hat keinerlei Zugriff auf euren BR-Notebook und das Kommunikationsverhalten unter den BR-Mitgliedern.
Eine grundlegende IT-Vereinbarung ist nie verkehrt. Das MBR ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil alle AN Verpflichtungen unterschrieben haben.
Erstellt am 21.02.2007 um 13:40 Uhr von Alexander
unter Speichermedien sind natürlich USB-Sticks, CDRs gemeint.
Natürlich ist mir klar, dass die GL das nicht überwachen kann. Das ist auch nicht das Problem. Es ist aber einfacher und bequem, vom Arbeitsplatz einige Dinge, wie z.B. die Fragen in diesem Forum zu stellen. Kann die GL mir verbieten das so zu händeln.
Gruß
Alexander
Erstellt am 21.02.2007 um 13:48 Uhr von w-j-l
Du nutzt des Internet bzw. den PC ja in diesem Falle nicht privat sondern als BR dienstlich, und die Nutzung des Internet scheint bei euch ja durchaus betriebsüblich zu sein.
Sie Dir allerdings klar darüber, dass Deine GL den Internetverkehr incl. jeder aufgerufenen url überwacht (bzw. überwachen kann), und Dich hier ggf. sicher identifizieren kann.
Erstellt am 21.02.2007 um 14:03 Uhr von Alexander
Ich bin auch der Meinung, dass die GL mir die BR-Recherche über meinen Arbeitsplatz-PC nicht verbieten kann, zumal das Notebook zurzeit noch im Schrank eingeschlossen ist, weil unser BR Zimmer noch in Arbeit ist und der Zeitaufwand wesentlich größer ist. Mein Problem ist, dass es keine Information habe, ob mir das die GL wirklich verbieten kann meinen PC zu benutzen. Ich bin beruflich mindestens 1-2 Stunden pro Tag im Internet.
Gruß
Alexander
Erstellt am 21.02.2007 um 14:30 Uhr von Konrad
Dem BR steht es dienstlich zu, zur Recherche das Internet zu nutzen. Dazu gibt es auch schon BAG Urteile.
Ich würde dieses Vorhaben offiziell dem AG mitteilen und es nicht heimlich tun.
Ein generelles Verbot, könnte man als Behinderung der BR Arbeit interpretieren.
Allerdings sollte dies auch mit dem BR Notebook möglich sein, kann man nicht ohne weiteres auf „seinen“ PC bestehen.
Erstellt am 21.02.2007 um 14:44 Uhr von Alexander
Danke für die Antworten.
Das wir über unseren BR PC in Internet dürfen ist abgesegnet, mir ging es darum, meinen Arbeitsplatz PC zu benutzen. Ich denke, um die GL nicht zu provozieren, werde ich mir die Zeit nehmen das BR-Notebook in Gang zu werfen und alles damit erledigen.
Gruß
Alexander
Erstellt am 21.02.2007 um 17:50 Uhr von paula
ich denke als BR sollte man diese Trennung auch begrüßen. BR-Arbeit hat nach der Abmeldung zu erfolgen. Wenn das hochfahren des Laptops mehr Zeit in Anspruch nimmt... Pech für den AG.
Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass es ganz klar wird, was Du gerade machst (BR oder arbeiten) und Du so nie in Erklärungsnot kommst.
@konrad
"Dem BR steht es dienstlich zu, zur Recherche das Internet zu nutzen. Dazu gibt es auch schon BAG Urteile"
Eine etwas pauschale Sicht der Dinge! Das BAG sieht dies etwas differnziert....
Erstellt am 21.02.2007 um 21:05 Uhr von Lemming49
Lieber Kollege Alexander,
erst ein mal meinen Glückwunsch, daß Ihr einen BR auf die Beine gestellt habt, in der heutigen Zeit ist das schon eine Leistung.
Zu Deinem Problem!
Es gibt 2 Möglichkeiten, das Problem zu lösen.
1. die weiche Möglichkeit:
- die Fingerspitzengegefühl-Strategie
- vielleicht gibt es bei dem Chef etwas, das für das er sich interessiert, was nicht mit der Firma
zu tun hat
2. Die harte Welle:
- § 40 Abs. 2 EDV gestütze Kommunikation vgl,. LAG MÜnchen vom 25.11.1993
- § 75 Persönlichkeitsrecht, siehe BetrVG, NZA, 92, 307 abhören von Telefongesprächen
- § 75 Abs. 11 gerichtliche Unterlassungsklage ( muß der AG alles bezahlen)
- § 76 anrufen der Einigungsstelle
- § 78 unzulässige Behinderung der BR - Tätigkeit, objektive feststellbare Beeinträchtigung
werden nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 auf Anfrage des BR strafrechtlich verfolgt
Ein Antrag nach § 23 Abs.3 kann zusätzlich gestellt werden
- § 3 BDSG Ziff. 3 (b) / 5 (8) Hinzuziehung des Datenschutzbeauftragten Eurer Region
- § 39 BDSG Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einen Berufs- oder
besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
Für dies alles muss der AG aufkommen und wenn er merkt, das Ihr eine verschworenen BR-Gemeinschaft seid, wird er sich bestimmt anderweitig befragen und dabei feststellen, das es besser ist mit einem BR zusammen zuarbeiten, als im Dauerclinch zu liegen.
Denn alles was er gegen Euch unternimmt, geht an seine Kasse und dann geht seine Provision irgendwann auch einmal herunter.
Haltet durch, ich wünsch es Euch!!!!!!!!!
MfG
Lemming49
Bettriebsrat
Erstellt am 21.02.2007 um 23:34 Uhr von paula
es kommt immer auf die Situation an:
aber in der Regel wirst Du wenn Du diese harte Linie durchgezogen hast verbrannte Erde haben! Und aus dem Loch kommt man nur sehr schwer wieder raus. Ich habe des leider schon in einigen Betrieben gesehen. Gute Nacht!
Erstellt am 22.02.2007 um 01:53 Uhr von waschbär
paula,
dir auch eine rühige und schöne nacht meine liebe paula....
Erstellt am 22.02.2007 um 07:01 Uhr von Nadine
Hallo Alexander,
wenn Ihr einen einen Rechner für die BR-Arbeit bekommen habt, ist doch super! Wenn Ihr dann noch einen Raum bekommt umso besser!
Die Trennung von BR-Arbeit und Tagesgeschäft ist aber auch sinnvoll. Bei uns ist das auch so und funktioniert gut. Bei einer eindeutigen Regelung gibt es doch auch keine Diskussionen.
Sinnvoll ist es doch in jedem Fall die BR-Arbeit immer nur mit dem BR-PC zu erledigen, dann haben alle BR-Mitglieder die gleichen Voraussetzungen.
Viele Grüße Nadine