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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsbedingte Kündigung - muss in der Anhörung drinstehen, wer genau bei einem Wegfall des Arbeitsplatzes in Zukunft die anfallende Arbeit mit macht?

I
Igel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

letzte Woche Donnerstag 15.2.07 um 17.00 Uhr hatten wir BR eine Anhörung zu einer betriebsbedingten Kündigung. Ich hoffe zum einen, wir haben richtig gerechnet und haben nun bis morgen 22.2.07 abend 23:59 Uhr Zeit den Widerspruch abzugeben.

Nun meine Frage, muss in der Anhörung drinstehen, wer genau (müssen die Personen namentlich benannt sein) bei einem Wegfall des Arbeitsplatzes in Zukunft die anfallende Arbeit mit macht?

Danke!

4.39602

Community-Antworten (2)

P
pit47

21.02.2007 um 10:44 Uhr

Hallo Igel, bei einer "Betriebsbedingten Kündigung" muß der AG eine Sozialauswahl dem BR vorlegen, ist dieses geschehen. Wenn die Arbeit nicht geringer geworden ist, warum dann eine "Betriebsbedingte Kündigung"? Wer die anfallende Arbeit leisten soll, muß der AG nicht in die Anhörung schreiben.

FB
Frank B.

21.02.2007 um 12:30 Uhr

Die Frist gilt bis zum betriebsüblichen Arbeitsende und nicht bis zum Ende des Tages. Wenn Ihr den Widerspruch erst um 22.00 Uhr abgebt, kann er anfechtbar sein.

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