Muss die Notwendigkeit einen Bereitschaftsdienst zu übernehmen im Arbeitsvertrag drinstehen?
Muss die Notwendigkeit einen Bereitschaftsdienst zu übernehmen im Arbeitsvertrag drinstehen
Community-Antworten (4)
13.06.2007 um 15:04 Uhr
Ein bisschen mehr an Info wäre toll, verstehe nur Bhf :-)
13.06.2007 um 17:15 Uhr
Hallo Leanyvari,
ja, muss.
13.06.2007 um 21:23 Uhr
Nein...kann z.B. nachträglich per Betriebsvereinbarung für den betroffenen Personenkreis eingeführt werden.
13.06.2007 um 21:25 Uhr
@Leanyvari Weder muss was im AV, noch in einer BV stehen. "Betriebsübliche AZ" heisst das Zauberwort!
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