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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss die Notwendigkeit einen Bereitschaftsdienst zu übernehmen im Arbeitsvertrag drinstehen?

L
Leanyvari
Jan 2018 bearbeitet

Muss die Notwendigkeit einen Bereitschaftsdienst zu übernehmen im Arbeitsvertrag drinstehen

3.58504

Community-Antworten (4)

W
Wichtelmaennchen

13.06.2007 um 15:04 Uhr

Ein bisschen mehr an Info wäre toll, verstehe nur Bhf :-)

M
Monika

13.06.2007 um 17:15 Uhr

Hallo Leanyvari,

ja, muss.

B
betriebsratten

13.06.2007 um 21:23 Uhr

Nein...kann z.B. nachträglich per Betriebsvereinbarung für den betroffenen Personenkreis eingeführt werden.

K
Kölner

13.06.2007 um 21:25 Uhr

@Leanyvari Weder muss was im AV, noch in einer BV stehen. "Betriebsübliche AZ" heisst das Zauberwort!

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