Urlaubsanspruch - bei geringfügig Beschäftigten?
Hallo zusammen,
ein Kolllege, der geringfügig beschäftigt ist, ist an mich herangetreten mit der Frage, ob und in welcher Höhe er Anspruch auf Urlaubstage hat und ob bei ihm dann Lohnfortzahlung besteht. In seinem Vertrag ist wohl nichts geregelt worden! Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im voraus! Gruß, leberwurst
Community-Antworten (5)
21.02.2007 um 10:07 Uhr
Hallo leberwurst, der geringfügig Beschäftigte hat dieselben Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitbeschäftigter. Also auch Rechte aus einen Tarifvertrag, wie Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld anteilmäßig und auch Lohnfortzahlung bei Krankheit. Bei uns z.B. sind das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in den Stundenlohn der geringfügig Beschäftigten eingearbeitet, weil sie ja nicht über 400 Euro pro Monat verdienen sollen. Bei Lohnerhöhungen oder einmaligen Sonderzahlungen arbeiten sie entsprechend weniger.
21.02.2007 um 10:23 Uhr
Beim Tarifvertrag aber bitte aufpassen. Es gibt einige Tarifverträge bei denen geringfügige MA ausgenommen werden. Ob dies die Tarifparteien vereinbaren können ist umstritten. Es ist davon auszugehen, dass das BAG diese Problematik demnächst abschließend behandeln wird.
21.02.2007 um 12:43 Uhr
hallo zusammen, den gleichen problem wie leberwurst haben wir auch, aber mir wurde erzahlt das einen 400€ beschäftiger hat keinen anspruch auf lohnfortzahlung im krankheitsall . die/der wurde einfach nicht eingeteilt zu arbeiten pasta aus. mir wurde auch erzahlt das wir konnen sowas nicht machen weil wir haben mir als 30 mitarbeiter haben. ich frage mich dann welche rechte haben den 400€ arbeitnehmern dann.
21.02.2007 um 20:11 Uhr
Hallo @ all,
bei Ver.di gibt es eine Broschüre zu den Regelungen bei geringfügig Beschäftigten mit vielen Fallbeispielen. Sehr zu empfehlen.
@ leberwurst,
Geringfügig Beschäftigte haben - anteilig - ebenso Anspruch auf den tariflichen Erholungsurlaub oder, wenn kein Tarifvertrag besteht, auf den gesetzlichen Mindesturlaub ( 24 Tage bei 6 Tage - Woche= 4 Wochen).
@fuzzy, Geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen im Krankheitsfall oder bei einer medizinisch verordneten Rehamaßnahme. Einen Krankengeldanspruch ab der 7. Woche haben geringfügig Beschäftigte, die familienversichert sind nicht.
21.02.2007 um 22:07 Uhr
@leberwurst
...schau doch bitte mal den Beitrag - 49783 - da findest Du neben Urlaub auch einiges andere.
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