Hallo,
wir haben folgendes Problem: Ein schon seit November krank geschriebener AN hat nachdem er schon seit 21.12.06 aus der Lohnfortzahlung ist, nur schriftlich seinerseits eine weitere Arbeitsunfähigkeit unbestimmter Dauer angegeben. Er meint, seiner Info-Pflicht nachgekommen zu sein, da Krankenkasse und Arzt die Aussage getroffen haben, eine Info durch den AN an AG sei ausreichend. Aber Urteile zum § 5 EFZG sagen ja schon anderes.
Das meint der AG auch und plant eine ausserordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens. Eine Abmahnung dazu ist rausgegangen, mit der Aufforderung innerhalb einer Woche den Dienst aufzunehmen, oder eine AU vorzulegen, ansonsten Kündigung! Der BR soll sich nun äussern, und wird wohl Bedenken anmelden, da der AN seiner Meinung nach seiner Pflicht nachgekommen ist, und die Rechtslage deutlich erscheint-oder???

Hat jemand Erfahrung, oder kann die Einschätzung der Sache bestätigen?



Vielen Dank und
Grüsse Jurginger