Erstellt am 20.02.2007 um 22:13 Uhr von paula
Eine ähnliche Frage hatte wir heute schon ein mal. Schau doch bitte mal in thread 12631...
Erstellt am 20.02.2007 um 22:32 Uhr von Jurginger
Danke, habe ich gesehen. Dann verstehe ich es richtig: Bescheinigung über weiteren Verlauf der AU von Arzt oder KK lag nicht vor -> Abmahnung-> Kündigung-> kein Widerspruch durch BR möglich. Bedenken anmelden sollte man aber oder?
Danke und Grüsse
Jurginger
Erstellt am 20.02.2007 um 22:56 Uhr von Jurginger
Doch, Anhörung liegt vor mit Datum vom 19.02, also Frist bis 22.02. Mit der Abmahnung ist der AN auf die Konsequenz der fristlosen Kündigung hingewiesen worden, falls er nicht binnen einer Woche den Dienst antritt, oder AU vorlegt.
Dies ist nicht geschehen...
Erstellt am 21.02.2007 um 00:16 Uhr von Fayence
Ramses II,
hmmm, darüber muss ich erst einmal nachdenken! So ganz gefällt mir diese Argumentation nicht! Der AN konnte m.E. bislang davon ausgehen, dass sein Verhalten gebilligt wird.
Erstellt am 21.02.2007 um 00:29 Uhr von paula
@Fayence
seit der Abmahnung kann der AN das aber nicht mehr glauben oder?
Erstellt am 21.02.2007 um 07:13 Uhr von Jurginger
Erstmal Danke für die vielen Beiträge. Hier noch ein paar Erklärungen:
Es ging am 02.01.2007 noch eine AU ein bis 31.01.2007! Ende der Lohnfortzahlung war der 21.12.2006. Für die Zeit von 01.02-09.02.2007 hatte der AN schon in 9/2006 Urlaub beantragt, welcher auch genehmigt wurde. Für den AG fehlt der AN nun seit 12.02.2007 unentschuldigt. Der Aufforderung innerhalb einer Woche zum Dienst zu erscheinen, oder ein Attest zu besorgen, ist der AN nicht nachgekommen.
In einem Brief hat AN allerdings mitgeteilt, das er weiterhin auf unbestimmte Dauer erkrankt ist.
Hoffe ,habe es nun nicht noch komplizierter dargestellt.
Wir sehen weiterhin nicht wirklich eine rechtliche Handhabe.
Erstellt am 21.02.2007 um 08:17 Uhr von anker53
Hallo Jurginger,
mit deiner letzten Anmerkung hast du die Sache verständlicher gemacht. Der Kollege war ab den 1.2. nicht mehr arbeitsunfähig erkrankt, zumindest ist er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Dies bestätigt er auch selbst, indem er seinen Urlaub antritt.
Die Reaktion des AG auf das Fehlen ab 12.2. (erneute AU) ohne Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist m. E. korrekt. Dem Kollegen ist wohl nicht mehr viel zu helfen, es sei denn der BR führt erst mal ein persönliches Gespräch mit ihm um die Hintergründe seiner Verhaltensweise zu erfragen.
Erstellt am 21.02.2007 um 11:11 Uhr von Jurginger
@Fayence.....
Spass muss sein, aber so wirklich weiter bringt mich Dein letzter Beitrag nun wirklich nicht.
Unbestritten ist ja wohl, dass der AN versäumt hat, eine weitere Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
Ich sehe ausser der Äusserung von Bedenken keine weiteren Möglichkeiten.
Ich lasse mich von Euch "alten Hasen" aber gerne eines Besseren belehren.
Vielen Dank und Grüsse
Erstellt am 21.02.2007 um 11:23 Uhr von anker53
@ramses II
weitere AU - kein Urlaub sondern AU. Wenn Urlaub dann keine AU - oder mache ich da vielleicht einen Gedankenfehler? Und was ergibt sich dann nach dem Urlaub?
Erstellt am 21.02.2007 um 12:28 Uhr von Jurginger
"Wie hat sich der Kollege denn Euch gegenüber geäußert?"
Er meint, durch sein Schreiben vom 26.01.07, in dem er den AG über den Fortlauf seiner AU informiert, wäre er seiner Pflicht nachgekommen. Den Urlaub hat er, da seiner Meinung nach ordnungsgemäss krank gemeldet, nicht angetreten.
Wir drehen uns, glaube ich, ein wenig?
Fakt ist die nicht ordnungsgemässe Info an AG, nach § EFZG.
Erstellt am 21.02.2007 um 20:20 Uhr von anker53
@ramsesII
AU bis 31.1.2007, ab 1.2.2007-9.2.2007 keine AU mehr sondern der vorher angemeldete Urlaub, dann ab 12.2. nicht mehr zur Arbeit erschienen. Mach ich immer noch einen Denkfehler?
Erstellt am 21.02.2007 um 20:25 Uhr von anker53
nochmal @ramses
der AG muss davon ausgehen, dass AN seinen Urlaub angetreten hat, wogegen er auch offensichtlich keine Einwände hat. Er fordert dann aber den AN auf die Fehlzeiten ab 12.2. zu belegen.
Erstellt am 21.02.2007 um 23:12 Uhr von Tequilla
@anker53
.....die Frage stelle ich mir auch. Warum muss er seinen Urlaub angetreten haben, - er war doch AU,...auch wenn der Urlaub vorher beantragt und genehmigt war.
Erstellt am 21.02.2007 um 23:15 Uhr von Jurginger
nochmal @ramses
der AG muss davon ausgehen, dass AN seinen Urlaub angetreten hat, wogegen er auch offensichtlich keine Einwände hat. Er fordert dann aber den AN auf die Fehlzeiten ab 12.2. zu belegen.
Antwort 24 Erstellt am 21.02.2007 - 20:25 Uhr von anker53 53606
"der AG muss davon ausgehen, dass AN seinen Urlaub angetreten hat"
Wieso "muss"?
Antwort 25 Erstellt am 21.02.2007 - 22:56 Uhr von Ramses II
So, der AG hat AU bis 31.01.2007 zur Kenntnis genommen und aktzeptiert, und die Information des AN über weitere Erkrankung unbestimmter Dauer nicht aktzeptiert, da eine entsprechende Bescheinigung fehlte. Dass heisst AN fehlt seit Ablauf des Urlaubs unentschuldigt!
Es wurde vorher schonmal von "loslassen" gesprochen--- die Fronten sind verhärtet, und auch der Ablauf der Arbeit leidet mittlerweile.
Danke und Gute Nacht