Betriebsrat Neuwahl - Ab wann können die Arbeitnehmer eine Neuwahl des Betriebsrates verlangen?
Hallo. Ich arbeite in einem Unternehmen mit ca. 100 Mitarbeitern. Letztes Jahr wurde bei uns ein neuer Betriebsrat gewählt, seit dem springen immer wieder Betriebsratsmitglieder ab. Hierfür rücken dann neue Mitglieder nach. Meine Frage ist jetzt, ob es tatsächlich sein kann, dass ständig andere Mitglieder den Betriebsrat bilden. Der 1. sowie 2. Vorsitzende sind immer noch die selben, alle anderen wechseln ständig. Jetzt sind schon Mitarbeiter im Betriebsrat, die bei der Wahl nur eine Stimme hatten. Das kann doch nicht sein. Ab wann können denn die "normalen" Arbeitnehmer oder sogar der Geschäftsführer eine Neuwahl des Betriebsrates verlangen? Oder muss man diese Spielchen ewig so weiterspielen?
Danke für eine Antwort!!!
Community-Antworten (5)
20.02.2007 um 21:51 Uhr
Paula7000,
dieser Krug bricht erst dann, wenn der BR nach Einrücken des letzten Ersatzmitgliedes nicht mehr in seiner gesetzlich vorgegebenen Grösse besteht.
P.S. Ich finde es wirklich klasse, dass sich hier einmal eine Wählerin? zu Wort meldet und den rücktrittswilligen/-wütigen BRM einen Spiegel vorhält!!!
20.02.2007 um 22:09 Uhr
Vielleicht wurde die Mitarbeiter nicht genügend darauf hingewiesen, welch schweres Amt , bzw.welche entscheidenden Arbeiten dem Betriebsrat obliegen. Eine gründliche Zusammenarbeit zwischen der Belegschaft und dem BR ist eine große Herausforderung und kann nur durch intensive Gespräche zu einem großen Interessse an dieser Arbeit heran geführt werden. In3 Jahren ist es wieder soweit, ich werde jetzt schon damit beginnen, Interessenten für dieses Amt zu gewinnen. Vielleicht sollten Sie dies ebenfalls tun.Auch würde es besser gelingen, wenn Sie die Belegschaft mit in die BR- Arbeit mit einbeziehen, ich mache das bereits. Gruß Lemming49
20.02.2007 um 22:22 Uhr
Jetzt sind im Betriebsrat tatsächlich nur noch der 1. und 2. Vorsitzende, alle anderen sind bereits Ersatzmitglieder. Also die sind dann ja auch bald "aufgebraucht". Dann muss doch tatsächlich eine Neuwahl stattfinden oder?
Bei uns ist im Moment riesen Chaos. Der Betriebsrat arbeitet sowieso eher gegen den Arbeitgeber als auch mal für bzw. mit ihm. Und das wirkt sich auf die gesamte Arbeitnehmerschaft aus. Keiner hat mehr so wirklich Vertrauen - weder zum Betriebsrat noch zum Arbeitgeber!
Echt heftig. Viele möchten den jetzigen Betriebsrat nicht mehr haben. Aber wie viele das sind, weiß keiner. Niemand steht ja auch öffentlich nicht zu seiner Meinung.
21.02.2007 um 11:56 Uhr
Hallo Paula7000, hast Du mit den KollegInnen denn schon einmal in einem persönlichen Gespräch geklärt, was die Ursachen des Ausscheidens sind? Gab es bereits eine Betriebsversammlung, wo diese Probleme angesprochen wurden? Warum hast Du nicht kandidiert? Wirst Du kandidieren, um die kollektiven Probleme in Eurem Betrieb anzusprechen und zu lösen? Wieso bist Du der Meinung, der BR arbeitet nicht verrtauensvoll mit der GL zusammen? Ist das überhaupt möglich?
21.02.2007 um 22:17 Uhr
Die Kollegen BR denken mit, Sie geben die übrigen Mitgliedern die Möglichkeit, sich mit der Materie einmal vertraut zu machen. Es kann vorkommen, das irgendjemand krank wird, ein anderer hat Urlaub, wieder ein anderer ist auf Schulung unterwegs, und so kann es dann vorkommen, das der BR nicht mehr Beschluß fähig ist Außerdem haben die Mitglieder den selben Kündigungsschutz, wie der gesamte BR MfG Lemming49
Verwandte Themen
Mitarbeiteranzahl von 40 auf 120 gestiegen (Outsourcing) - Wann Neuwahl des BR?
ÄlterUnsere Firma wurde zum 01.01.2007 aus der bestehenden Firma ausgegliedert (Outsourcing) und in eine bereits bestehende Firma eingegliedert. Diese bestehende Firma hatte bis dahin ca. 40 Mitarbeiter un
Neuwahl nach Betriebsübergang
ÄlterZeitpunkt der Neuwahl nach Betriebsübergang im aufnehmenden Betrieb? Situation: Wir, ein kompletter Funktionsbereich ca 70 MA sind aus dem Unternehmen ausgegliedert und in ein Tochterunternehmen (50
Neuwahl bei Änderung der Betriebsgröße
ÄlterHallo, nach § 13 BetrVG muss eine Neuwahl erfolgen, wenn die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ablaufs von 24 Monaten, vom Tag der Betriebsratswahl an gerechnet, um d
Neuwahl bei Veränderung der Belegschaftsgröße
ÄlterHi zusammen, im Internet haben wir was gelesen zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen,
Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
ÄlterHallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme: Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar: Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt i