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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitarbeitskräfte (Personalleasing) - was muss der BR bei deren Wechsel beachten?

K
K.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere GL möchte wegen Einführung eines neuen Systems 2 der 3 Zeitarbeitskräfte (Personalleasingfirma) durch 2 andere mit entsprechenden Fachkenntnissen ersetzen. Unsere Kollegen sind bereits über 3 Jahren als Zeitarbeiter bei uns tätig. Ist dies von der GL durchführbar. Was müssen wir als Betriebsrat beachten?

Gruß K.

2.71202

Community-Antworten (2)

M
marko

30.05.2006 um 18:46 Uhr

Als BR kannst du da nichts mach. Nur bei entsprechnder Neueinstellung hast du ein Mitsprachrecht.

Tip: Ihr habt Leiharbeitnehmer in eurer Firma, beschaffe dir mal das Arbeitnehmerüberlassunggesetz, kann sehr nützlich sein.

Du musst auch wissen wie lange der Vertrag mit der Personalleasingfirma geht.

RI
Ramses II

31.05.2006 um 01:03 Uhr

Selbstverständlich ist auch hier der § 99 BetrVG einschlägig.

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