Zeitarbeitskräfte (Personalleasing) - was muss der BR bei deren Wechsel beachten?
Hallo,
unsere GL möchte wegen Einführung eines neuen Systems 2 der 3 Zeitarbeitskräfte (Personalleasingfirma) durch 2 andere mit entsprechenden Fachkenntnissen ersetzen. Unsere Kollegen sind bereits über 3 Jahren als Zeitarbeiter bei uns tätig. Ist dies von der GL durchführbar. Was müssen wir als Betriebsrat beachten?
Gruß K.
Community-Antworten (2)
30.05.2006 um 18:46 Uhr
Als BR kannst du da nichts mach. Nur bei entsprechnder Neueinstellung hast du ein Mitsprachrecht.
Tip: Ihr habt Leiharbeitnehmer in eurer Firma, beschaffe dir mal das Arbeitnehmerüberlassunggesetz, kann sehr nützlich sein.
Du musst auch wissen wie lange der Vertrag mit der Personalleasingfirma geht.
31.05.2006 um 01:03 Uhr
Selbstverständlich ist auch hier der § 99 BetrVG einschlägig.
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