Mitarbeiter mit ausländischem Arbeitsvertrag in der matrix-Struktur
Hallo Schwarmintelligenz, ich habe mal wieder eine Fragestellung die mich etwas überfordert: Wir haben eine Außenstelle in der Schweiz, die Mitarbeiter dort haben Arbeitsverträge nach Schweizer Recht. Aufgrund ihrer Tätigkeit haben wir bei der letzten BR-Wahl festgestellt, dass sie wahlberechtigt sind, ein dortiger Kollege ist sogar als Nachrücker in den BR gewählt worden. Der Arbeitgeber hat uns u. a. deswegen verklagt, wir konnten ihn jedoch aufgrund der Besonderheiten in der sog. matrix-Struktur überzeugen und er hat die Klage zurückgenommen. wie verhält sich das jetzt mit den Kollegen. Wie bereits geschrieben habe die Schweizer Arbeitsverträge. kann das in irgend einem Fall mit dem deutsch BetrVG kollidieren? Können wir unsere Mitbestimmungsrechte in der Schweiz trotzdem ausüben oder gibt es da Einschränkungen? Kann mir da jemand weiterhelfen bitte. vorab schon mal vielen Dank. Gruß Sittingbull
Community-Antworten (8)
11.12.2018 um 15:48 Uhr
Auch nachdem ich im Fitting nochmals die Rn 12 ff zum § 1 zu Rate gezogen habe, kann ich nicht nachvollziehen, wie Ihr da eine Zuständigkeit konstruiert habt.
11.12.2018 um 15:55 Uhr
Hallo Pöööng, das beantwortet zwar nicht meine Frage aber bitte: die Kollegen in der Schweiz arbeiten ausschließlich für die deutsche Company und bearbeiten ausschließlich Supportanfragen für deutsche kunden. Die Niderlassung in der Schweiz wurde nur geöffnet, weil Schweizer Kunden eine Niederlassung in der Schweiz haben wollen. Unsere Muttergesellschaft ist in Amerika, weitere Büros sind in England und den Niederlanden. Die direkten Vorgesetzten (sog. Line Manager) waren deshalb auch wahlberechtigt und hätten sich zur Wahl aufstellen lassen. Das ist das besondere in einer sog. Matrixstruktur. unser AG hat uns deswegen verklagt und wir haben Recht bekommen. Aber das nur am Rande.
11.12.2018 um 16:24 Uhr
"Können wir unsere Mitbestimmungsrechte in der Schweiz trotzdem ausüben oder gibt es da Einschränkungen?" "die Kollegen in der Schweiz arbeiten ausschließlich für die deutsche Company und bearbeiten ausschließlich Supportanfragen für deutsche kunden." Wenn dem so ist, wäre das einer Meinung nach mit einer Leiharbeitskraft gleichzusetzen.
EDIT: Oder es sind doch Mitarbeiter eures Unternehmens mit einer Entsendung in Schweiz. Das könnt aber nur Ihr prüfen. (BAG Urteil 2 AZR 648/97) und https://www.roedl.de/themen/matrixorganisation/vertragsgestaltung-matrixstruktur
Mich interessiert viel mehr: "Der Arbeitgeber hat uns u. a. deswegen verklagt, wir konnten ihn jedoch aufgrund der Besonderheiten in der sog. matrix-Struktur überzeugen und er hat die Klage zurückgenommen. " Gibt es da jetzt ein Urteil, dass man evtl. nachlesen kann?
11.12.2018 um 16:33 Uhr
14:11 Uhr: Der Arbeitgeber hat uns u. a. deswegen verklagt, wir konnten ihn jedoch aufgrund der Besonderheiten in der sog. matrix-Struktur überzeugen und er hat die Klage zurückgenommen 14:55 Uhr: Das ist das besondere in einer sog. Matrixstruktur. unser AG hat uns deswegen verklagt und wir haben Recht bekommen.
Ja was denn nun?
11.12.2018 um 16:34 Uhr
Hallo outofmemory, nein, es gibt leider kein Gerichturteil. Unser Anwalt hat sich mit dem gegnerischen Anwalt außergerichtlich im Rahmen eine Betriebsvereinbarung geeinigt. zu erwähnen wäre noch, dass ein Kollege aus der Schweiz in den BR gewählt wurde, zwar nur als Nachrücker aber immerhin hat er nun schon an mehreren Sitzungen teilgenommen.
11.12.2018 um 16:36 Uhr
Habe eben bei meinen vorherigen Beitrag folgendes hinzugefügt: EDIT: Oder es sind doch Mitarbeiter eures Unternehmens mit einer Entsendung in Schweiz. Das könnt aber nur Ihr prüfen. (BAG Urteil 2 AZR 648/97) und https://www.roedl.de/themen/matrixorganisation/vertragsgestaltung-matrixstruktur
11.12.2018 um 16:36 Uhr
Hallo titapropper siehe oben. .
12.12.2018 um 12:05 Uhr
Ich halte es schlechterdings für unmöglich dass Arbeitnehmer eines schweizer Betriebes der deutschen Mitbestimmung unterliegen.
Ist das denn überhaupt eine Niederlassung des deutschen Unternehmens? Oder eher doch des amerikanischen Unternehmens? Oder gar des niederländischen Unternehmens?
Und dann habt Ihr in einer Betriebsvereinbarung geregelt dass die schweizer Kollegen der deutschen Mitbestimmung unterliegen? Das Henn/Ei Problem habt Ihr dabei völlig außer Acht gelassen? Wie könnt Ihr irgendeine Vereinbarung zu den schweizer Kollegen unterschreiben wenn Ihr doch gar nicht für diese zuständig seid (weil Ihr ja erst durch die Vereinbarung zuständig werden sollt)?
Wie würdet Ihr das denn sehen wenn Eure amerikanische Mutter eine "Betriebsvereinbarung" (oder Policy) abschließen würde nach der Ihr von irgendeinem amerikanischen "Betriebsrat" mitvertreten werdet?
Oder falls Ihr doch an den Niederländern hängt, warum lasst Ihr Euch dann nicht von dem Ondernemningsrat mitvertreten?
Verwandte Themen
Neue Stelle wird außerhalb der bestehenden Struktur geschaffen
Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und auch als Betriebsrat. Sowohl ich bin neu als auch das Gremium, deswegen habe ich hundert Fragen und weiß nicht so recht, wenn ich fragen kann, da alle an
Ist das Mitbestimmungrecht bei Umstrukturierungen nach Maßgabe des Unbundlings ausgehebelt?
Hallo und guten Abend! Wir als BR haben in der letzten Woche erfahren, dass unsere GL eine Neustrukturierung der Firma zusammen mit den Abteilungsleitern (alle Wahlberechtigt und keine leitenden An
Betriebsrat arbeitet gegen Arbeitnehmer - was tun!?
Hallo allerseits, ich ahben folgendes Problem: Ich bin Arbeitnehmer. Ich arbeite in einem größeren Betrieb, in dem es keinen gleichmäßigen Schichtrythmus gibt. Auch die Einsatzzeiten varriieren
Interne Veröffentlichung der BR - Schulungskosten
Hallo zusammen, Ich bin ganz neu hier im Forum und hoffe, das ich meine Frage hier an die richtige Stelle bringe. Bei uns an der Arbeit ist es üblich, das die Schulungen/Fortbildungen der Arbeitne
Verhinderung zur Wahl einer örtlichen JAV
Hallo und einen schönen guten Abend. Ich habe ein Problem was ebenso interessant wie ärgerlich sein dürfte. Um dieses jedoch für alle verständlich rüber zu bringen, muss ich eventuell etwas weiter