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Amtsniederlegung - Was muss ich tun?

M
Mia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich möchte mein Amt als BR niederlegen. Was muss ich tun? Muss ich was schriftlich formulieren? Muss das an die GL oder BR-Vorsitzenden? Habe ich dann auch noch ein halbes Jahr Kündigunsschutz nach der Amtsniederlegung wie nach Beendigung der Amtszeit?

4.054010

Community-Antworten (10)

W
Werner

20.02.2007 um 15:10 Uhr

Einfach dem BRV erklären "Ich lege mein Amt nieder" FERTIG! Das Jahr Kü-Schutz bleibt bestehen.

O
Olaf0412

20.02.2007 um 15:20 Uhr

Es genügt die mündliche Erklärung gegenüber allen BR-Mitgliedern, z. B. in einer BR-Sitzung, oder auch nur dem BR-Vorsitzendem - eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben.

Der nachwirkende Kündigungsschutz besteht nach Ende der Amtszeit (also im Falle einer Amtsniederlegung ab genau diesem Zeitpunkt) ein ganzes Jahr (§ 15 KSchG)

T
Tequilla

20.02.2007 um 19:15 Uhr

@Mia

....ich frage an dieser Stelle oft, - warum willst Du Dein Amt niederlegen,....Stress??

K
Kölner

20.02.2007 um 19:18 Uhr

@Tequilla Frag' nicht...es werden sowieso keine neuen Erkenntnisse kommen!

M
Mia

20.02.2007 um 20:30 Uhr

@Tequilla also ich bin azubi und BR-stellvertretende vorsitzende. mir wird es einfach zu viel. ich steh vor der prüfung und werde eh net übernommen. ich fühle mich nicht im stande entscheidungen z.B. über kündigungen zu fällen. dazu habe ich nicht das hintergrundwissen (zu wenig berufserfahrung). außerdem bin ich jetzt total die zielschiebe für den chef. letztens hat er mir unterstellt ich hätte eine beerdigung erfunden um frei zu bekommen. sehr taktvoll von ihm. naja, es fällt mir auch schwer meine kollegen im stich zu lassen. aber ich fühle mich nicht mehr im stand dem druck des chefs stand zu halten. hoffe ihr verurteilt mich nicht.

K
Kölner

20.02.2007 um 20:41 Uhr

Nein, mia... ...sicherlich kann man Dir keine Vorwürfe machen! Wohl aber dem Gremium und den anderen AN und dem AG. Ich hoffe sehr, dass Du kein böses "Aufwachen" nach der Amtsniederlegung und Übernahme erlebst.

F
Fayence

20.02.2007 um 20:43 Uhr

"ich steh vor der prüfung und werde eh net übernommen."

Mia,

einen Gedanken an den §78a BetrVG hast Du wohl nicht verschwendet...

S
sphinx

20.02.2007 um 20:51 Uhr

@ liebe Mia,

...wenn dein Chef dich unter Druck setzt, ist das ein Zeichen dafür, dass du deine Sache gut machst....

Mach weiter so! und nimm den §78 wie Fay gesagt hat...

Du schaffst das!

Alles Gute!

M
Mia

20.02.2007 um 22:34 Uhr

@ Kölner was meinst du mit "böses aufwachen"??

@sphinx danke für dein feedback. das tut gut. bei mir ist aber dermaßen die luft draußen. und ich habe mir am anfang gesagt, entweder ich geb 100% oder ich lass es. und ich war schon bei der letzten sitzung in zurücklehn-haltung getreten. das haben sogar die anderen bemerkt. da hab ich nur gesagt, dass ich n schlechten tag hab. aber ich will das gesicht meines chefs nemme sehen. ich will nicht mehr mit dem verhandeln müssen. bei ihm kommt man gar nicht zum thema, weil er auf sachen rumreitet wie die umgangsart miteinander. außerdem verlangt er von uns als 3köpfigen BR, dass wir ihm wirtschaftliche tipps zu einsparungen geben sollen. wir sagten ihm, dass das nicht unser aufgabengebiet ist und wir dazu fachlich gar nicht im stande sind. er macht uns vorwürfe, dass keine vorschläge unsererseits kommen.

M
Mia

20.02.2007 um 22:37 Uhr

@ fayence ich habe sehrwohl einen gedanken dafür verschwendet. aber wäre ich nicht in der ausbildung hätte ich den job längst geschmissen. da ist das klima total am boden. der chef spielt die MA total gegeneinader aus. und es gibt trottel die ihm auch noch glauben. und der buhmann ist immer der BR. ich will da gar nicht übernommen werden. hab ab schon was neues. aber erst ab sept.

danke für eure hilfe

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