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Urlaubsberechnung - in der Schwangerschaft?

I
ilkizufei
Jan 2018 bearbeitet

moin,moin, meine frage an Euch, wie wird der Urlaub in der schwangerschaft berechnet, bis zum beginn des mutterschutzes, oder bis zur entbindung sprich die 8 wochen danach. gruß von ilkizufei

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Community-Antworten (1)

W
Werner

20.02.2007 um 10:26 Uhr

Hallo ilkizufei, die von Dir beschriebene Zeit ist ein Beschäftigungsverbot und fließt folglich mit in den Urlaubsanspruch ein. § 17 MuSchG
Erholungsurlaub
1 Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. 2 Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

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