Urlaubsberechnung - in der Schwangerschaft?
moin,moin, meine frage an Euch, wie wird der Urlaub in der schwangerschaft berechnet, bis zum beginn des mutterschutzes, oder bis zur entbindung sprich die 8 wochen danach. gruß von ilkizufei
Community-Antworten (1)
20.02.2007 um 10:26 Uhr
Hallo ilkizufei,
die von Dir beschriebene Zeit ist ein Beschäftigungsverbot und fließt folglich mit in den Urlaubsanspruch ein.
§ 17 MuSchG
Erholungsurlaub
1 Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten.
2 Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
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