Erstellt am 20.02.2007 um 08:12 Uhr von waschbär
Hallo ihr....
Meint ihr sowas ?
Haben sich die Fronten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber verhärtet, ist die Anrufung einer Einigungsstelle häufig der einzige Weg, doch noch zu einer sinnvollen Lösung zu kommen. Mit einer Einigungsstelle können Sie Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber innerbetrieblich lösen. Zahlreiche Urteile zeigen, dass das heute ein durchaus üblicher Weg ist. Denn viele betriebliche Fragen werden inzwischen durch eine Einigungsstelle entschieden (Beispiel: BAG, 29. Juni 2004, Az.: I ABR 21/03).
Die Einigungsstelle
Eine Einigungsstelle wird im Allgemeinen nur für den jeweiligen Bedarfsfall eingerichtet. Das hat den Vorteil, dass die Einigungsstelle mit Experten zu dem jeweiligen Problem besetzt werden kann. Auch die Einrichtung einer dauernd bestehenden Einigungsstelle ist möglich, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen (§ 76 Abs. 1 BetrVG).
Beachten Sie: In der Praxis sind ständige Einigungsstellen eher selten. Das liegt vor allem daran, dass das ständige Bestehen einer Einigungsstelle schnell dazu führt, dass sämtliche Streitigkeiten auf sie abgewälzt werden. Dadurch büßen Sie als Betriebsrat einen Teil Ihrer Entscheidungskompetenz ein. Das sollten Sie sich stets vor Augen führen, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine solche Einigungsstelle einzurichten.
Wie Sie eine Einigungsstelle bilden
Macht es keinen Sinn mehr, weiter mit Ihrem Arbeitgeber zu diskutieren, können Sie als Betriebsrat bei Ihrem Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die Ihrer Mitbestimmung unterliegen, die Einrichtung einer Einigungsstelle beantragen.
In diesem Antrag müssen Sie die Sache, die Sie geregelt haben wollen, beschreiben. Zugleich müssen Sie zur Zahl der Beisitzer sowie zur Person des Vorsitzenden äußern.
Die Einigungsstelle ist entstanden, sobald Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Person des Vorsitzenden sowie die Anzahl der Beisitzer der Einigungsstelle geeinigt haben. Von dem Zeitpunkt an hat der Vorsitzende das Zepter in der Hand. Da es keine umfassende gesetzliche Regelung zum Ablauf des Verfahrens gibt, legt er das weitere Verfahren fest.
Die Einigungsstelle besteht in der Regel meist aus zwei bis drei Beisitzern, die je zur Hälfte von Ihnen als Betriebsrat und Ihrem Arbeitgeber bestellt werden.
Entscheidungen der Einigungsstelle
Die Einigungsstelle entscheidet im Rahmen der vollen Mitbestimmung endgültig. Das heißt, der Spruch ist für Sie und Ihren Arbeitgeber verbindlich.
Erstellt am 20.02.2007 um 11:08 Uhr von paula
@waschbär
wo haben wir denn das gefunden :-))) Viel Text um eine eher banale Sache aufzuklären. Insbesondere wenn man bedenk wie maulfaul die Betriebsratten hier unterwegs sind :-)) der reinste Zoo hier
Erstellt am 20.02.2007 um 13:20 Uhr von waschbär
Rames II,
Kronach/Heavy-Blues-Rock ?????
Pizzeria Falcen ... Pizzeria Falcen Bahnhofstr. 28 23701 Eutin. Telefon:, 04521-766954. Webauftritt:, http://. Detail Informationen. Art der Küche ...
.-)))
paula,
gefunden, bei viel Rauch um nichts .....
Erstellt am 20.02.2007 um 13:26 Uhr von musi
Hallo Ihr Betriebsratsratten,
der Weg führt über einen ordnungsgemäßen BR Beschluss zum Arbeitsgericht!
Erstellt am 20.02.2007 um 13:33 Uhr von waschbär
Musi
Was bedeutet Musi?
Wer sind deine Vorfahren ?
www.meine-herkunft.de/Musi
Erstellt am 20.02.2007 um 16:09 Uhr von betriebsratten
@musi...wir wollen doch gar nicht zum Arbeitsgericht, vorher rechts abbiegen zur Einigungsstelle....
Erstellt am 22.02.2007 um 01:43 Uhr von waschbär
betriebsratten,
ein tip,habe ich . Macht eure erstewahl immer zum zweiten.
da der AG den ersten den ihr vorschlagt ablehnt ...
p.s es ist auch wichtig wer sagt das die verhandlungen gescheitert sind, sagt der AG es so geht noch mal hin sprecht und sagt damit ist die verhandlung bei aller gütte entgültig gescheitert.
dan habt ihr einen vorteil...
ist ein kleiner habe umständen wichtiger trick.